Wer sich für diesen Gesetzentwurf ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen somit gleich zur dritten Lesung.
Wer dem in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1035 und Zu 1035 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2022 bis 2025 erlassen wird (Bundesfinanzrahmengesetz 2022 bis 2025 – BFRG 2022-2025) (1156 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1034 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 – BFG 2022) samt Anlagen (1157 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
UG 01: Präsidentschaftskanzlei
UG 02: Bundesgesetzgebung
UG 03: Verfassungsgerichtshof
UG 04: Verwaltungsgerichtshof
UG 05: Volksanwaltschaft
UG 06: Rechnungshof
UG 10: Bundeskanzleramt
UG 17: Öffentlicher Dienst und Sport
Präsidentin Doris Bures: Ich begrüße die Mitglieder der Bundesregierung, die Frau Rechnungshofpräsidentin, die Mitglieder der Volksanwaltschaft, die Herren Volksanwälte. – Herzlich willkommen!
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christian Drobits. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Bitte.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler an der Spitze der Bundesregierung! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Die Ausgaben für den Haushalt im Bundeskanzleramt, das sind Ergebnis- und Finanzierungshaushalt, betragen grundsätzlich 480 Millionen Euro. Für 2022, Herr Bundeskanzler, gibt es eine Steigerung um 22,7 Millionen Euro. Diese 5-prozentige Steigerung entspricht circa der Hälfte des Budgets für die Pflegeausbildung, die mit 50 Millionen Euro dotiert worden ist. Wenn man sich das so durch den Kopf gehen lässt, muss man sagen, das ist doch eine enorme Schieflage.
Es gibt momentan eine Situation, in der ein Pflegenotstand besteht, in der das Pflege- und Gesundheitspersonal grundsätzlich ausgebrannt und schlecht entlohnt ist, in der
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