Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll129. Sitzung, 16. bis 18. November 2021 / Seite 313

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Gottes trotz Drängens unsererseits – und auch der Sozialdemokratie, muss ich sagen – keine dauerhafte Lösung für den VKI erzielt worden. Wir harren immer noch einer Lö­sung, aber jetzt steht einmal ein Betrag von 5 Millionen Euro im Raum oder ist budgetiert.

Das heißt summa summarum, der Konsumentenschutz wird finanziell ausgehungert, auch im Budget 2022.

Noch ein kleiner Hinweis, damit Sie eine Vorstellung haben: Wir hatten im letzten Aus­schuss für Konsumentenschutz 25 Anträge – und 23 wurden vertagt, schubladisiert. Das heißt, von der Regierung kommt da überhaupt nichts.

Ein anderes Thema möchte ich zumindest zur Sprache bringen: Die Verbandsklagen­richtlinie, die von der Europäischen Union erlassen worden ist, ist ja bei uns gerade in Umsetzung, oder ihre Umsetzung wird gerade vorbereitet. Dabei geht es um das, was mit dem üblichen Begriff Sammelklage bezeichnet wird – VW Abgas-, Dieselskandal, wenn Sie sich daran erinnern. Die Intention wäre, dass man große Firmen quasi auch als kleiner Konsument in die Pflicht nehmen kann und sich einer Sammelklage anschlie­ßen kann, ohne sein ganzes Privatvermögen zu riskieren – eine sehr sinnvolle Geschich­te. Sie können sich vorstellen, dass sowohl auf europäischer Ebene als natürlich auch auf österreichischer Ebene die großen Konzerne das nicht unbedingt goutieren. Ich bin schon gespannt, ob wir wirklich zu einem echten Vorteil für Konsumenten kommen, aber zumindest werden wir es nicht aufgeben, dafür zu kämpfen.

In diesem Rahmen möchte ich schon kurz etwas einbringen, was wir vielleicht in diesem Sinne überlegen sollten, nämlich eine Sammelklage gegen die Pharmafirmen betreffend die Impfstoffe. Das wäre auf europäischer Ebene oder auch in Österreich ein Modell, das man zumindest andenken sollte, denn das, glaube ich, ist klar geworden: Die Impf­stoffe haben nicht gehalten, was sie versprochen haben, weder was die Gesamtwirk­samkeit betrifft – die aktuellen Impfdurchbrüche kennen wir, mehr als die Hälfte der neu­en Fälle sind doppelt Geimpfte – noch was die Dauer des Schutzes, die von den Phar­mafirmen versprochen wurde, betrifft, denn die wird nicht annähernd erreicht. Das heißt, das ist eigentlich eine Mogelpackung im klassischen Sinn.

Das erinnert mich ein bisschen an die Geschichte mit dem VW-Abgasskandal. Da sollte man schon überlegen, ob man nicht Möglichkeiten hat, diese Pharmafirmen, die – das ist kein Geheimnis – mit den Impfstoffen ja auch Milliardengewinne gemacht haben, in die Pflicht zu nehmen, so wie jedes andere Unternehmen. Es geht darum, dass das Produkt das, was man verspricht, de facto dann auch halten muss, und in diesem Fall ist zwischen Anspruch und Realität ein meilenweiter Unterschied. Da spreche ich noch gar nicht von der zweiten Seite der Medaille, nämlich von den Impfschäden. Das ist ja noch einmal ein eigenes Kapitel. Ich würde einmal anfangen, die Wirkung, die verspro­chen wurde, einzuklagen – das hat ja alles viel Geld gekostet –, weil die in der Realität, in der Praxis nicht eingetreten ist.

Daher bin ich froh, wenn im Konsumentenschutz diese Verbandsklagenrichtlinie kommt, und ich bin schon gespannt, wann die ersten Sammelklagen, die die Pharmafirmen und den Impfstoff betreffen, eintrudeln. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)

9.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fischer. – Bitte sehr.


9.52.03

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Sehr geehrte Damen und Herren! Konsumentenschutz geht uns alle an. Das Bud­get ist bescheiden, stimmt – 6,5 Millionen Euro –, aber es wird damit sehr viel gemacht. An dieser Stelle möchte ich gleich einmal ein Dankeschön an die Verbraucherschutzein­richtungen aussprechen: den Verein für Konsumenteninformation, die Arbeiterkammer,


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