Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll129. Sitzung, 16. bis 18. November 2021 / Seite 315

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Sinne der Verbraucher und Verbraucherinnen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

9.57


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fiedler. – Bitte sehr.


9.57.20

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Men­schen! Die Untergliederung 21, der Bereich Soziales, behandelt neben vielen anderen Themenbereichen auch das Thema Menschen mit Behinderungen. Umso erstaunlicher ist es, dass für den NAP Behinderung 2022 bis 2030, der ja noch in Bearbeitung ist, kein Sonderbudget veranschlagt ist. Wenn man bedenkt, dass es bereits einen NAP 2012 bis 2020 gab, könnte man annehmen, dass man aus Erfahrung bereits weiß, dass es dafür viel Geld braucht.

Auf der Suche nach Informationen zum NAP kam mir ein Brief des ehemaligen Gesund­heitsministers unter, in dem von der Einbeziehung behinderter Menschen die Rede ist. Solange man auch im Budget über „Menschen mit besonderen Bedürfnissen“ und „Maß­nahmen für Behinderte“ spricht, hat man ohnehin noch nicht viel verstanden. Besondere Bedürfnisse haben wir alle. Menschen mit Behinderungen brauchen eine barrierefreie, inklusive Gesellschaft, die sie in die Mitte der Gesellschaft holt und Inklusion lebt. Ich möchte heute nochmals darauf hinweisen, dass diese Formulierungen keinesfalls aus meiner Feder stammen, sondern sich im Budget wiederfinden und dringend überarbeitet werden müssen. Im nächsten Budget erwarte ich mir ein durchwegs angemessenes Wording.

Um aber nochmals auf den NAP Behinderung zu sprechen zu kommen: Herr Minister, Sie haben mir in der Beantwortung der schriftlichen Anfrage erklärt, dass kein Sonder­budget im Sozialministerium vorgesehen ist, weil jedes Ressort die eigenen Maßnahmen im Rahmen des Ressortbudgets zu finanzieren habe und daher davon auszugehen sei, dass die Ressorts für die im NAP vorgesehenen Maßnahmen entsprechende budgetäre Vorkehrungen getroffen haben werden.

Die acht Kapitel, die sich im neuen NAP wiederfinden werden, sind Behindertenpolitik, Diskriminierungsschutz, Barrierefreiheit, Bildung, Beschäftigung, selbstbestimmtes Le­ben, Gesundheit und Rehabilitation, Bewusstseinsbildung und Information. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann liegt die Zuständigkeit für Behindertenpolitik und das selbstbestimmte Leben ganz klar im Sozialministerium. Ich würde also auch Bewusst­seinsbildung und Information in Ihrem Ministerium ansiedeln. Ich frage Sie daher: Wo findet sich dieses Budget? (Beifall bei den NEOS.)

In einer weiteren Anfragebeantwortung schreiben Sie, dass die hohen Einigungsraten bei Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, die Barrieren betreffen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag und im Beruf unter­stützen. Die Einigungsquote der Gesamtzahl der Schlichtungen im Zeitraum 2006 bis 2021, die Barrieren betroffen haben, betrug rund 60 Prozent.

Sind Sie sich der Tatsache bewusst, dass diese Einigungen oft finanzieller Natur sind, die beanstandeten Barrieren aber nicht beseitigt werden?

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass eine inklusive Gesellschaft der Grundstein für ein gelingendes Leben ist und unsere Kinder enorm davon profitieren, wenn sie von klein auf mit der Diversität in unserer Gesellschaft konfrontiert sind. So machen wir sie zu umsichtigen und weltoffenen Menschen, die Inklusion leben. Dafür braucht es den Mut,


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