Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll129. Sitzung, 16. bis 18. November 2021 / Seite 316

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das Bildungssystem umzustellen und in die Zukunft unserer Gesellschaft zu investieren. Diese Investitionen braucht es aber in allen Ressorts.

Ich sehe es als große Lücke, dass gerade im Sozialministerium kein Sonderbudget für Menschen mit Behinderung vorgesehen ist, gerade auch, was das Thema Lohn statt Taschengeld betrifft. Da haben wir ebenso dringenden Handlungsbedarf, weil in den Werkstätten Menschen arbeiten, die eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung verdient haben. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es zeigt einmal mehr, dass Inklusion noch nicht in der Regierung angekommen ist. Ich sage es noch einmal klar und deutlich: Inklusion hat nichts mit karitativ zu tun, Inklusion ist ein Menschenrecht. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.01


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Grebien. – Bitte.


10.01.32

Abgeordnete Heike Grebien (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte KollegInnen! Werte ZuseherInnen hier auf der Galerie und auch zu Hause! Ob mit oder ohne Behinderung: Zu arbeiten bedeutet mehr, als eine Beschäf­tigung zu haben. Wir haben gerade vorhin von der Kollegin von der ÖVP gehört, das ist auch eine soziale Maßnahme. Ein Job sorgt für eine Tagesstruktur. Er gibt einem die Möglichkeit, seinen Beitrag zu leisten, fördert den eigenen Selbstwert. Job bedeutet in unserer Gesellschaft also, an der Gesellschaft teilzuhaben. Eine passende Anstellung zu finden ist dennoch oft eine Herausforderung, denn am Arbeitsmarkt sind Menschen mit Behinderung mit Vorbehalten konfrontiert.

Barrieren in den Köpfen und Unsicherheiten in Bezug auf Anstellung von Menschen mit Behinderungen zeigen sich bei Fragen beziehungsweise Aussagen von UnternehmerIn­nen: Habe ich überhaupt die passende Ausstattung am Arbeitsplatz? Muss ich mit mehr Pausen rechnen, wenn ich Menschen mit Behinderungen einstelle? Kann ich Menschen mit Behinderungen eigentlich kündigen? Welche Förderangebote gibt es? Und wen kann ich kontaktieren, der mir dabei hilft, wenn ich überfordert bin? – Diese Barrieren in den Köpfen, aber auch der Mangel an Information über Anstellung und Rechte führen dazu, dass nur etwa 22 Prozent der Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht erfüllen. Das heißt im Umkehrschluss: 78 Prozent der Unterneh­mer zahlen anstatt dessen eine Ausgleichstaxe.

Weil wir wissen, dass es Menschen mit Behinderungen im Vergleich zu Menschen ohne Behinderungen am Arbeitsmarkt schwer haben beziehungsweise weniger häufig wieder ihre Arbeit aufnehmen konnten als Menschen ohne Behinderungen, hat Sozialminister Mückstein das natürlich fürs Budget 2022 berücksichtigt.

Ich möchte nur auch sagen: Langfristig gibt es auch eine Strategie, die ebenfalls Bun­desminister Mückstein festgesetzt hat, nämlich dass angestrebt wird, dass rund zwei Drittel der begünstigten Behinderten bis 2030 am Arbeitsmarkt Beschäftigung finden.

Jetzt aber zum Budget 2022: Hierbei werden unter anderem der Betriebsservice und das Keyaccountmanagement ausgebaut. Warum? Was ist das Keyaccountmanagement? Was ist das Betriebsservice? Worum geht es da? – Zentrale Zielsetzung dieses Key­accountmanagements und des Betriebsservices ist der langfristige und nachhaltige Auf­bau von Partnerschaften sowie die Pflege der bereits bestehenden Kontakte. Das heißt, ja, es ist Networking, Lobbying. Sie haben 2020 in allen neun Bundesländern eigentlich einen One-Stop-Shop, eine Anlaufstelle für Unternehmen zu allen Fragen, aber auch problematischen Situationen im Arbeitsleben.

Das Angebot ist so gut angenommen worden, dass ich Ihnen ehrlich sagen muss, das hat mich selbst überrascht. Wir sind in einer Pandemie, wir haben auch eine Arbeits­marktkrise gehabt, vieles wurde aufgeholt, und es zeigt sich bei den Unternehmen, dass


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