eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1034 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 – BFG 2022) samt Anlagen 1157 d.B.) – UG 21 Soziales
Das Wifo erwartet für Jänner 2022 eine Inflation von 4,5 Prozent. Viele Pensionistinnen und Pensionisten, aber auch andere Personen in einkommensschwachen Haushalten wissen nicht mehr, wie sie die stark gestiegenen Preise für Lebensmittel, Heizen und Wohnen zahlen sollen.
Der wöchentliche Einkauf ist um 6,8% teurer als im Vorjahr, das Benzin um 36% teurer, die monatliche Miete steigt sowieso um rund 3% und wenn man dann auch noch heizen und das Licht aufdrehen will, wird das um 16% mehr kosten, als im Vorjahr. Die starken Preisanstiege machen immer mehr Österreicher*innen schwer zu schaffen. Für immer mehr Haushalte sind die explodierenden Preise eine existenzielle Bedrohung. Österreich hat im Kampf gegen die Teuerung noch keine Maßnahmen gesetzt – im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern. Auch im Budget für 2022 findet sich dazu nichts.
Einkommensschwache Haushalte müssen daher sofort gestärkt werden. Dafür braucht es einerseits eine bessere Pensionsanpassung und andererseits Teuerungszuschüsse vor allem für Bezieher*innen kleiner und mittlerer Pensionen und Einkommen, damit niemand im Winter frieren muss. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch zur Stärkung der Kaufkraft und der Wirtschaft unbedingt notwendig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage für einen Teuerungsausgleich für Pensionsbezieher*innen in der Höhe von 100 Euro und einen Bundes-Heizkostenzuschuss in der Höhe von 300 Euro für einkommensschwache Haushalte zur Beschlussfassung zu übermitteln.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gödl. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren zu Hause! Als Obmann eines Sozialhilfeverbandes ist es immer so um den November herum meine Aufgabe, das Sozialbudget für den Bezirk, in meinem Fall für den Bezirk Graz-Umgebung, zu entwerfen, um die sozialen Ausgaben, die in einem Bezirk anfallen, auch finanzieren zu können.
Graz-Umgebung ist zwar nur einer von 94 Bezirken, aber ich sage Ihnen – ich bin jetzt seit einigen Jahren Sozialhilfeverbandsobmann –: Wir haben Jahr für Jahr stark steigende Ausgaben. Im kommenden Jahr wird unser Budget etwa 128 Millionen Euro betragen – allein in Graz-Umgebung 128 Millionen Euro Ausgaben für den Bereich Pflege, für den Bereich Behindertenhilfe, für den Bereich Jugendwohlfahrt, für den Bereich Mindestsicherung, für den Bereich Sozialhilfe Neu und auch, kürzlich eingeführt, für die Schulsozialarbeit.
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