Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 8919/J bis 8953/J

2. Anfragebeantwortungen: 8055/AB bis 8127/AB

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Zuweisung auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen an andere Ausschüsse:

Unterrichtsausschuss:

Petition Nr. 63 betreffend "INKLUSIVE BILDUNG JETZT", überreicht von den Abgeord­neten Petra Vorderwinkler, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Martina Künsberg Sarre und Mag. Verena Nussbaum

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Ärzteausbildung – Reihe BUND 2021/42 (III­501 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Been­di­gung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (1284 d.B.)

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland über die Förderung und den Schutz von Investitionen (1285 d.B.)

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Fristsetzungsantrag

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung haben die Abgeordneten Fürst, Kolleginnen und Kollegen beantragt, dem Verfassungsausschuss zum Bericht über den Antrag 2124/A eine Frist bis zum 16. Dezember 2021 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 4 und 5, 8 bis 13, 14 bis 20, 21 bis 23, 24 bis 27, 28 und 29, 30 bis 36, 38 und 39, 41 und 42 sowie 43 bis 45 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Wir haben eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, die Redezeiten ergeben sich wie folgt: 176 Minuten für die ÖVP, 122 für die SPÖ, 99 für die FPÖ, 90 für die Grünen und für die NEOS 72 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für jene Abgeordnete, die keinem Klub angehören, je 36 Minuten; pro Debatte ist deren Redezeit auf 5 Minuten beschränkt.

Wir kommen gleich zur Abstimmung.

Wer mit den dargestellten Redezeiten einverstanden ist, den bitte ich um ein dement­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig der Fall. Ich danke sehr.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.