Die Impfungen stehen zur Verfügung. Wir wissen nach wie vor, sie schützen zu rund 90 Prozent vor schwerer Erkrankung, und das manifestiert sich in Österreich auch sehr, sehr deutlich: Während weltweit und auch in Österreich im letzten Jahr etwa 2 Prozent aller nachgewiesen infizierten Personen verstorben sind, ist diese Sterblichkeit nun deutlich auf unter 0,5 Prozent zurückgegangen – ein deutliches Zeichen für die Wirkung der Impfung, und auch der Vergleich der Impfquote und der Todesfälle in den europäischen Ländern bestätigt das.
Es ist ganz wichtig, wenn wir jetzt überlegen: Schutzwirkung, Risiko, das immer wieder angesprochen wird. Ja, es gibt auf der einen Seite Hochrisikogruppen, und auf der anderen Seite gibt es andere, bei denen das Risiko gar nicht so hoch ist, von denen gar nicht so viele sterben oder ins Spital müssen. Da, bitte, möchte ich aus ärztlicher Sicht aber auf eines hinweisen: Einer reifen, fortgeschrittenen Gesellschaft, wie wir es sind, kann es nicht genügen, zu sagen: Na ja, der Großteil kommt eh glimpflich davon!, nein, unser Ziel muss es sein, vermeidbares Leid, vorzeitigen Tod zu verhindern, wo immer es möglich ist – und dazu trägt auch die Impfung bei. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was wird die unmittelbare Zukunft bringen? – Das ist schwer vorherzusagen. Es gibt positive Entwicklungen, es wird weitere Impfstoffe geben, es wird hier und da einmal etwas angepasst werden, es sind wirksame Medikamente in der Pipeline und auch in der Zulassung – das ist das Positive. Besorgniserregend ist die Omikronvariante. Gott sei Dank hat, wer dreifach geimpft ist, auch da noch einen deutlich spürbaren Schutz. Man wird sehen, wie es sich weiter entwickelt. Betrachtet man die Vorbereitungen, die in England getroffen werden, dann heißt es, wirklich vorsichtig zu sein. Wir müssen da gemeinsam und solidarisch in die Zukunft gehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein zentraler Punkt in dem Volksbegehren Für Impffreiheit war, dass eine Impfung nie zwangsweise durchgeführt werden soll. Wenn Sie den Gesetzentwurf für die Impfpflicht, der derzeit in Begutachtung ist, durchlesen, dann werden Sie feststellen, dass in § 1 Abs. 3 eine Zwangsimpfung dezidiert ausgeschlossen ist. (Heiterkeit des Abg. Wurm.)
Uns allen geht es um die körperliche Unversehrtheit. (Zwischenruf des Abg. Hauser.) Die höchste Wahrscheinlichkeit auf körperliche Unversehrtheit hat man, wenn man sich möglichst gut gegen Krankheiten schützt – und dazu gehört die Impfung.
Ich bitte Sie alle um breite Zustimmung zum Bericht des Gesundheitsausschusses betreffend dieses Volksbegehren. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kaniak. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mehr als 260 000 Bürgerinnen und Bürger haben das Volksbegehren Für Impffreiheit unterzeichnet und eine verfassungsrechtliche Verankerung eines Diskriminierungsverbotes für Nichtbehandelte beziehungsweise Nichtgeimpfte gefordert – und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu einem Zeitpunkt, als noch alle Spitzenpolitiker der Bundesregierung eindeutig versprochen haben, es wird keine Impfpflicht und auch keinen Impfzwang geben. Kurz, Kogler, Anschober, Mückstein, alle haben eine gesetzliche Verpflichtung für eine Covid-19-Impfung ausgeschlossen – und trotzdem haben 260 000 Bürger dieses Volksbegehren
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