Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 1219 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 1220 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1171 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Hochschulgesetz 2005 und das 2. COVID-19-Hochschulgesetz geändert werden (1245 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Frau Kollegin Petra Vorderwinkler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Petra Vorderwinkler (SPÖ): Herr Vorsitzender! Herr Minister! Wertes Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir werden dieser Vorlage, der Sammelnovelle nicht zustimmen, und zwar aus folgenden Gründen: Zum einen ist die Sommerschule in der vorliegenden Form pädagogisch nicht sinnvoll, denn aus der Schulpraxis kann ich berichten, dass zum Aufholen von Versäumtem eine Zeit von zwei Wochen in einer Gruppe von unterschiedlichen Kindern mit unterschiedlichem Leistungsstand, noch dazu im Rahmen eines Projektunterrichts, wirklich nicht zielführend ist. Sogar mit viel Erfahrung braucht man einige Tage, um zu sehen, wo die Kinder stehen, was sie brauchen, und dann sind die zwei Wochen um. Also zum Aufholen von Versäumtem ist das wirklich nicht zielführend.
Noch dazu ist nicht geklärt, ob und wie Lehramtsstudierende fachlich begleitet werden, denn wissenschaftliche Erkenntnisse der Arbeiterkammer zeigen, dass der alleinige Einsatz von nicht geprüften Lehrkräften einen nur minimalen Erfolg erzielt – im Gegensatz zu jenem von geprüften Lehrkräften. Auch die ÖH kritisiert, dass die Lernerfolge in diesem Zeitraum gering bleiben werden. Den einzigen Vorteil wird es vermutlich für die Studierenden geben, die in der Pandemiezeit versäumte Praxiszeit nachholen können.
Es gibt Best-Practice-Beispiele – ganztägig, pädagogisch sinnvoll und evaluiert –, und zwar aus Wien, und da stellt sich die Frage, warum solche Modelle nicht übernommen werden – einerseits vermutlich, weil sie von der Opposition kommen, und andererseits wahrscheinlich, weil man das Geld nicht zur Verfügung stellen möchte.
Zum zweiten Punkt, zur digitalen Grundbildung als Pflichtfach: Da ist nicht ganz klar, was damit eigentlich gewollt wird. Aus unserer Sicht gibt es dazu noch keine Lehrpläne, und
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