Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 246

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert:

1. Eine sofortige Stundung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen für vom Lockdown betroffene Betriebe sicherzustellen.

2. Für alle vom Lockdown betroffene Betriebe mit MitarbeiterInnen sowie auch EPUs eine sofortige einmalige Akontozahlung von 1.000 Euro pro Kopf zu verwirklichen.

3. Im Tourismus und in der Gastronomie für jene Betriebe (inkl. Privatzimmervermieter), die nach dem 12.12.2021 im Lockdown bleiben müssen, zusätzlich eine sofortige Akontozahlung in Höhe von 25% des Dezemberumsatzes aus 2019 vorzusehen.

4. Sicherzustellen, dass im Rahmen der Veranlagung für das Wirtschaftsjahr 2021 die Akontozahlungen (Punkte 3 und 4) auf den tatsächlichen Gewinn bzw. Verlust ange­rechnet wird, damit es nicht zu Überförderungen von einzelnen Unternehmen kommt, wie dies in der Vergangenheit leider schon passiert ist.

5. Auch Neugründungen – seit Ende 2019 – endlich Zugang zu den Förderungen zu gewähren.“

*****

Ich hoffe auf Ihre Zustimmung, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

16.50

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Melanie Erasim, MSc, Dr. Christoph Matznetter,

Genossinnen und Genossen

betreffend Sofortige Covid-Hilfen für Betriebe im Lockdown

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirt­schaft, Industrie und Energie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bun­desgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird (1214 d.B.) – Top 23

Der Regierung ist die Pandemie völlig entglitten. Als einziges Land in Westeuropa musste Österreich in einen harten Lockdown gehen – für den Tourismus, den Handel, die gesamte Wirtschaft eine Katastrophe.

Trotz Anträgen der SPÖ auf Verlängerung des Härtefallfonds ist dieser mit Ende Sep­tember ersatzlos ausgelaufen. Wenige Wochen später muss der Härtefallfonds reakti­viert werden. Allerdings passiert dies mit großer zeitlicher Verzögerung.

Auch der Ausfallbonus wurde als Instrument abgeschafft und muss nun wiedereingeführt werden. Auch hier werden die meisten Betriebe im Jahr 2021 kein Geld mehr sehen. Viele Betriebe haben bereits Schwierigkeiten die laufenden Kosten zu tragen oder das Weihnachtsgeld an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszuzahlen.

Insbesondere im Tourismus mit besonders hohen Fixkosten wird die Situation für die betroffenen Betriebe immer dramatischer. Sie sollten sofort – zusätzlich zu einer Akonto­zahlung von 1.000 Euro pro MitarbeiterIn – eine Vorabzahlung in Höhe von 25% des Dezemberumsatzes aus 2019 erhalten, um Liquidität sicherzustellen und Insolvenzen zu vermeiden.  Dies soll auch für Privatzimmervermieter gelten.

 


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