genau diese sind auch von dieser Richtlinie umfasst, für sie gelten jetzt eben genau die gleichen Möglichkeiten, sich auch rechtlich gegen das Ganze zur Wehr zu setzen und ihre Marktmacht zu verstärken. Das halte ich wirklich für sehr wichtig.
Der zweite wichtige Schritt, den wir setzen, ist die Einrichtung der Ombudsstelle. Es gibt einen Angstfaktor, der ist nicht wegzuleugnen. Die Betriebe haben zum Teil wirklich Angst, sich zu melden, auch die Geschichten zu erzählen, die ihnen zum Teil in den sehr einseitigen Preisverhandlungen passieren. Wenn beispielsweise 10 Tonnen Äpfel bestellt werden, 8 Tonnen im Lebensmitteleinzelhandel verkauft werden und 2 Tonnen zurückgeschickt und nicht bezahlt werden, dann ist das ein Problem – nicht für den Lebensmittelkonzern, aber für die bäuerliche Erzeugergemeinschaft, die die verderbliche Ware nach drei Wochen natürlich wegschmeißen muss. Genau dem schieben wir einen Riegel vor, mit der Ombudsstelle gibt es die Möglichkeit, genau solche Vergehen zu melden.
Diese Ombudsstelle wird weisungsfrei sein, sie wird unabhängig sein, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden der Amtsverschwiegenheit unterliegen. Es wird eine jährliche Berichterstattung der Erstanlaufstelle geben, und die Berichte werden dann auch entsprechend veröffentlicht, damit wir dieses gesamte System aufbrechen können, damit wir den kleinen und mittelständischen Produzenten, Erzeugern und nicht zuletzt den Bäuerinnen und Bauern mehr Marktmacht, mehr Fairness entlang der Lebensmittelkette geben können.
Ich darf mich ganz herzlich bei Frau Bundesministerin Margarete Schramböck für die Zusammenarbeit bedanken; sie ist ja federführend für die Umsetzung zuständig. Ich glaube, dass wir hier ein Regelwerk schaffen, das der österreichischen Struktur und vor allem unseren Betrieben, unseren Unternehmen sehr gerecht wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.31
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Frauen Bundesministerinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es heute schon mehrfach gehört: Unter diesen Tagesordnungspunkten sind drei Gesetzesinitiativen vereint; meine VorrednerInnen haben schon vielfach auf diese Gesetzesvorhaben reflektiert und sind darauf eingegangen. Ich erlaube mir, nur zwei Punkte herauszugreifen, und da passt es sehr gut, nach Frau Bundesministerin Köstinger zu sprechen, weil es mir natürlich auch darum geht, die Stärkung von Produktionsbetrieben gegenüber den großen Betrieben im Lebensmittelhandel oder auch der verarbeitenden Industrie anzusprechen.
Ich komme selbst aus dem ländlichen Bereich. Unsere Region ist auch durch landwirtschaftliche Betriebe geprägt; nicht nur Bäuerinnen und Bauern, sondern auch gewerbliche Betriebe, die in der Lebensmittelerzeugung, in der Lieferung, in der Produktion, in der Weiterverarbeitung tätig sind und natürlich auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor sind. Es sind hauptsächlich Klein-und Mittelbetriebe. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Wir alle, glaube ich, wollen, dass österreichische Produkte im Regal zu finden sind, wir wollen, dass Qualität und Regionalität zu finden sind, und das gilt es hier zu unterstützen. Die Umfragen bestätigen uns immer wieder, dass die Konsumentinnen und Konsumenten regionale Produkte haben möchten. Mir ist aber auch bewusst, dass zwischen geäußertem Wunsch und der Kaufentscheidung selbst Welten liegen.
Wir wollen auch nicht den gesunden Wettbewerb außer Kraft setzen, aber wir wollen, dass die Betriebe – die kleinen und die großen – einander auf Augenhöhe begegnen
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