Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Artikel 5 Z 3 lautet:
»3. Nach § 761 wird folgender § 762 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmung zu Artikel 5 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022
§ 762. Die §§ 4 Abs. 1 Z 5 und 5 Abs. 1 Z 16 lit. b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 treten mit 1. Juli 2022 in Kraft.“«
Begründung
Es erfolgt eine Aktualisierung der Nummerierung der Inkrafttretensbestimmung des Artikel 5 auf die zwischenzeitlich beschlossenen ASVG-Novellen.
*****
Ganz zum Schluss noch: Philip Kucher hat die Expertise angesprochen. – Ja, die hatten wir. Einer, der sich da in den letzten zwei Jahren sehr aktiv eingebracht hat, der das durchaus auch vorangetrieben hat, ist Karl Muttenthaler, der auch hier im Haus ist. – Danke, Herr Muttenthaler, für die Expertise aus der Praxis und wirklich auch für das Vorantreiben dieses Gesetzes. Herr Muttenthaler wird sich genauso wie auch andere aus der Praxis beim Erstellen des Curriculums und bei den weiteren Maßnahmen einbringen, sodass wir genau diese Praxisnähe, die da eingefordert wurde, dementsprechend umsetzen können, denn da treffen wir uns dann schon wieder zu 100 Prozent.
In diesem Sinne: Danke schön, und ich bitte um breite Zustimmung. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
20.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Dr. Josef Smolle. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Operationstechnische Assistenz – das Berufsbild hat in seinen Wurzeln eigentlich eine jahrzehntelange Tradition. Es hat nämlich früher einmal die sogenannten OP-Laboranten gegeben, und das waren Personen, die oft wirklich ein stabiles Rückgrat des Operationssaalbetriebs waren. Es ist dann eine Zeit gekommen, in der der Wert der formalen Ausbildungen zunehmend in den Vordergrund gerückt ist, da ist diese Berufsgruppe etwas in den Hintergrund geraten.
Das jetzige Gesetz hat das Ziel, dieser Berufsgruppe einen soliden Ausbildungsrahmen und ein klares Aufgabenkonzept zu geben. Damit vollziehen wir etwas nach und schaffen ein Berufsbild, das in Deutschland und in der Schweiz schon sehr gut etabliert ist. Es wird eine dreijährige Ausbildung geben, und dabei ist ganz wesentlich, dass bei dieser Ausbildung ein ganz großer Praxisteil dabei sein wird, der berufsintegriert absolviert werden soll. Das kommt genau dem entgegen, was wir im Operationssaal brauchen: Menschen, die bei den wesentlichen Aufgaben ganz konkret zur Unterstützung, aber auch zur selbstständigen Erledigung befähigt sind. Das betrifft nicht nur die Tätigkeit im
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite