Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 334

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21.15.19

Abgeordneter Clemens Stammler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bun­desminister! Kolleginnen und Kollegen! Nicht schon wieder, möchte man meinen: Es geht auch im gegenständlichen Antrag um einen Virus, um die Afrikanische Schweine­pest. Die Afrikanische Schweinepest ist für Schweine absolut tödlich, für den Menschen ungefährlich, eine Zoonose ist nach derzeitigem Wissensstand ausgeschlossen. Die Schweine sind allerdings wirklich arm, weil es gegen diesen Virus, im Gegensatz zu anderen Viren, keinen Impfstoff gibt und auch keiner in Sicht ist.

Worum geht es in diesem Antrag? – Mit dem Antrag soll die Beschaffung von mobilem Zaunmaterial möglich gemacht werden, um dieses temporär in Gebieten, in denen die Schweinepest näher kommt – es gibt sie gerade in Ungarn, in Teilen Tschechiens wurde sie schon festgestellt –, aufstellen zu können, und es geht um einen Managementplan, um den Schwarzwildbestand dezimieren zu können. Wir wissen aus China, wo die Schweinepest 2018 massiv gewütet hat, dass im Falle des Ausbruchs mit Handels­restriktionen zu rechnen ist, deshalb sollten wir alles, was in unserer Macht steht, da­gegen tun. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

21.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Keck. – Bitte.


21.17.17

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Mit diesem Gesetzentwurf, 1278 der Beilagen, soll im Tierseuchengesetz im Wesentlichen vorgesehen werden, dass „der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bei Gefahr der Einschleppung einer Tierseuche aus dem Ausland in den Wildtierbestand im Hinblick auf die Besonderheit der Seuche oder der epidemiologischen Situation folgende veterinärpoli­zei­lichen Maßnahmen anordnen“ kann, „wenn hierdurch der Einschleppung wirksam begegnet werden kann“.

Er kann „das zeitlich befristete Verbot der Betretung von Wäldern und landwirtschaft­lichen Flächen, ausgenommen die Betretung zur erforderlichen ordnungsgemäßen Bewirtschaftung dieser Flächen“ anordnen, und er kann „die zeitlich befristete Errichtung von Zäunen oder anderen Barrieren auf öffentlichem Gut oder auf Grund vertraglicher Einigung mit betroffenen Grundeigentümern sowie [...] die Erstellung eines Manage­mentplans in Zusammenarbeit mit den Landesbehörden zur Reduktion der Dichte des jeweiligen Wildtierbestandes“ anordnen.

Die Kosten des erforderlichen Materials für Maßnahmen gemäß Ziffer 2 sind in diesem Fall ja auch vom Bund zu tragen. Dieses Gesetz soll mit Jänner 2022 in Kraft treten; notwendig ist es. Mein Vorredner hat schon gesagt, dass zu erwarten ist, dass an Schweinepest erkrankte Wildschweine einwandern, weshalb die Novelle noch heuer beschlossen werden soll. Wir werden dieser Novelle zustimmen, weil wir nicht wollen, dass Hausschweine gekeult werden müssen, weil die Schweinepest in Österreich eingewandert ist. (Beifall bei der SPÖ.)

21.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lindinger. – Bitte.


21.19.02

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Meine Kollegen haben es ja schon angesprochen: Es geht um eine Abänderung im Tierseuchengesetz. Es ist ein sinnvoller Antrag, weil er eine proaktive Bekämpfung von Tierseuchen, im speziellen Fall


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