2. Ziffer „3“ lautet:
„3. Dem § 79 wird nach Abs. 175 folgender Abs. 176 angefügt:
„(176) § 12 Abs. 2a, § 20 Abs. 7, § 41 Abs. 6, § 66 Abs. 3 und § 82 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. xx/202x treten mit 1. Jänner 2022 in Kraft.““
Begründung
Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pademie soll zur Abdeckung des Sonderbedarfes Arbeitsloser im AlVG eine weitere Einmalzahlung (§ 66) für Personen, die in den beiden Monaten November bis Dezember 2021 zumindest 30 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben, normiert werden. Die Auszahlung soll nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten im Jänner 2022 erfolgen. Ein durchgehender Bezug ist nicht erforderlich. Tage, für die die Leistung gesperrt wurde, zählen nicht zu den Bezugstagen. Eine Einmalzahlung sollen auch jene Personen erhalten, die im Zeitraum November bis Dezember 2021 im Anschluss an einen Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe für mindestens 32 Tage Krankengeld bezogen haben. Mit dem Erfordernis einer Mindestbezugszeit des Krankengeldes von 32 Tagen wird sichergestellt, dass Doppelbezüge vermieden werden.
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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde an alle Abgeordneten verteilt, in seinen Grundzügen erläutert und steht daher mit in Verhandlung.
Frau Abgeordnete Fiona Fiedler, Sie gelangen zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Obwohl das Nationale Impfgremium die Covid-Impfung auch für Schwangere empfiehlt, verlängern Sie heute erneut die sechsmonatige Sonderfreistellung für ungeimpfte Schwangere. Diese Sonderfreistellung ist nicht nur ungerecht, sondern für die ungeimpften Mütter und ihre Ungeborenen extrem gefährlich. Zahlreiche Zeitungen berichteten zuletzt darüber, wie zum Beispiel „Heute“: Ungeimpfte Schwangere auf den Intensivstationen. Immer mehr ungeimpfte werdende Mütter infizieren sich mit Covid, was fatale Folgen hat, wie zum Beispiel Frühgeburten, schildert eine Wiener Gynäkologin. Seit März 2020 sind allein in Wiener Spitälern bereits 400 Schwangere stationär behandelt worden.
Erst am Wochenende schrieben auch die „Salzburger Nachrichten“: „Peter Neuner, Primar auf der Geburtenstation des Krankenhauses Freistadt, berichtet, dass von 40 Schwangeren, die zuletzt auf der Geburtenstation waren, nur eine einzige geimpft war. ,Das ist eine große Impflücke in einer echten Risikogruppe‘, sagt der Arzt. ,Es ist beunruhigend, wie extrem niedrig die Durchimpfungsrate bei den Schwangeren ist. Die Verunsicherung ist groß. Gleichzeitig haben wir katastrophale Krankheitsverlaufe [...]. Das wäre verhinderbar, wenn man sich impfen ließe.‘“
Trotz dieser traurigen Fakten verlängern Sie heute erneut diesen negativen Anreiz für werdende Mütter, sich nicht impfen zu lassen. Dieser Regelung, die für Mütter und ihre Ungeborenen mehr Risiko bedeutet, als sie sie schützt, können und wollen wir natürlich nicht zustimmen.
Zur Abgeordneten Belakowitsch: Wie Sie als Medizinerin wahrscheinlich wissen, sind die meisten Medikamente in einer Schwangerschaft off label.
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