Weiß-Rot-Karte vorsieht, wobei für Unternehmen in innovativen Branchen zudem ein Fast-Track Verfahren eingerichtet wird."
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht in Verhandlung.
Bevor der Herr Bundesminister zu Wort kommt, gibt es noch eine tatsächliche Berichtigung von Kollegen Alois Stöger. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Rufe bei der ÖVP: Mei! Oje! Oje, oje!)
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Abgeordneter Loacker hat in seiner Rede behauptet, dass die SPÖ, besonders der Gewerkschaftsflügel, gegen die Ausländer am Arbeitsmarkt auftritt. Das ist unrichtig, das Gegenteil ist der Fall.
Der richtige Sachverhalt lautet: Der Gewerkschaftsflügel setzt sich dafür ein, dass die Arbeitsbedingungen für alle Menschen, die in Österreich arbeiten, gut sind. Ich habe mich sogar bei Ausländern, die in Österreich arbeiten, bedankt, dass sie dafür kämpfen, dass die Arbeitsbedingungen besser werden. Wir brauchen mehr Lohn, gerade in der Lederindustrie – 1 500 Euro jetzt! (Beifall bei der SPÖ.)
13.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun, Herr Bundesminister, gelangen Sie zu Wort. – Bitte schön.
Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bin ehrlich gesagt etwas überrascht, dass ich aufgefordert werde, mich in Kollektivvertragsverhandlungen einzumischen. Ich glaube, es ist in Österreich gute Tradition, dass es eine Trennung zwischen dem, was die Sozialpartner verhandeln, und dem, was der Arbeitsminister, das Arbeitsministerium, was Arbeitsbedingungen betrifft, grundsätzlich regeln sollte. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Zur Frage der Stammsaisonniers: Ich glaube, das ist eine wichtige Frage, und ich glaube, dass uns da eine recht gute Regelung gelungen ist. Warum? – Es gibt viele Menschen, die seit Jahren, teilweise seit Jahrzehnten nach Österreich arbeiten kommen – gerade im Tourismus, aber auch darüber hinaus –, die immer eine etwas prekäre Lage hatten und jetzt mit dieser Stammsaisonniersregelung einfach Rechtssicherheit haben. Das betrifft sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Betriebe, die wissen, dass das funktioniert. Das sind Leute, die mindestens dreimal in den letzten fünf Jahren mindestens drei Monate in Österreich beschäftigt sein mussten. Wir sprechen von ungefähr 3 000 Personen, wie gesagt vor allem im Bereich des Tourismus, der Gastronomie, der Hotellerie.
Da muss man dazusagen, dass die Knappheit an Arbeitskräften in diesem Sommer besonders stark war. Das ist eine Folge der Pandemie, der Verwerfungen der Pandemie. Viele Saisonniers sind nicht nach Österreich zurückgekommen, einige Menschen haben sich nach der langen Phase der Schließungen umorientiert. Deshalb war dort die Knappheit besonders groß, und sie war auch regional sehr unterschiedlich.
Auf einem Arbeitsmarkt wie dem von Tirol oder Salzburg, wo die Arbeitslosigkeit im Herbst unter 4 Prozent lag, ist praktisch Vollbeschäftigung gegeben. Ich kenne viele Betriebe, vonseiten deren gesagt wurde, sie zahlen weit über Kollektivvertrag und finden
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