Besatzungsmitglieder erleichtert wird. Durch einheitliche und hohe Qualifikationsstandards wird die Sicherheit der Schifffahrt erhöht und menschliches Leben wird geschützt.
Für die Erhöhung des Umweltschutzes – das hat mein Kollege Weratschnig schon ausgeführt – sorgen zudem Qualifikationsstandards in den Bereichen treibstoffsparendes Fahren, Abfallwirtschaft und Gewässerschutz. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Es wird auch die Digitalisierung vorangetrieben. Konkret wird eine Datenbank für Befähigungszeugnisse, für Schifferdienstbücher und Bordbücher erstellt, welche die Ausstellung und Kontrolle von Befähigungen vereinfacht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
In diesem Sinne darf ich allen Seemännern und -frauen abschließend eine Handbreit Wasser unter dem Kiel wünschen – das habe ich selbst nicht gewusst, aber das ist der Glückwunschspruch – und natürlich gute und sichere Fahrt.
Ich möchte die letzte Minute meiner Redezeit schon auch nützen, um nach der vorhergegangenen Diskussion unserer Frau Bundesministerin noch eine Bitte mitzugeben: Sie haben, gerade was das Klimaticket betrifft oder auch den Rahmenplan, den wir heute schon diskutiert haben, immer das Gespräch, die Zusammenarbeit nicht nur mit uns als Koalitionspartner, sondern auch mit den Oppositionsparteien und den Bundesländern gesucht. Frau Bundesministerin, das erwarte ich mir schon auch beim Straßenbau.
Ich war ehrlicherweise selbst überrascht – einige Kollegen haben es ja schon angesprochen –, dass wir, als wir im Verkehrsausschuss Fragen zur Evaluierung gestellt haben, keine Antworten bekommen haben und am nächsten Tag alles fixfertig präsentiert wurde. Da bitte ich Sie wirklich, dass Sie wieder das Gespräch mit uns suchen und dass wir da gemeinsam Lösungen für die Menschen finden, weil es letztendlich nur darum geht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
16.40
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Die Novellierung des Eisenbahn-, des Bundesbahn- und des Unfalluntersuchungsgesetzes –1168 der Beilagen – wurde am 30. November 2021 im Verkehrsausschuss vorgelegt und auch einstimmig angenommen.
Es wurden ja seitens der Europäischen Kommission vier Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, zwei aufgrund von unvollständiger Umsetzung, eines wegen Schlechtumsetzung und eines wegen Nichtumsetzung von EU-Richtlinien. Aufgrund der unvollständigen Umsetzung der Richtlinie 2016/2370 droht uns mittlerweile bereits eine Klageerhebung beim Gerichtshof der Europäischen Union.
Mit dieser Novelle sollen nun folgende Punkte umgesetzt werden: die Möglichkeit des Eisenbahninfrastrukturunternehmens, seine Funktionen an andere geeignete Unternehmen oder Stellen auszulagern und Überwachung der Gesetzeskonformität durch die Schienen-Control-Kommission; die Möglichkeit des Eisenbahninfrastrukturunternehmens, die Durchführung von Arbeiten und damit verbundenen Aufgaben an andere Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsunternehmen kontrollieren, auszulagern, und Überwachung der Gesetzeskonformität durch die Schienen-Control-Kommission.
Es gibt noch viele, viele weitere Punkte, wie zum Beispiel: die Möglichkeit der Behörde, eine Verkehrsgenehmigung bei nicht mehr Vorliegen der Voraussetzungen hierfür auch nur auszusetzen; weiters die Erweiterung der Mitteilungspflicht der Behörde an die Europäische Kommission beziehungsweise die Eisenbahnagentur der Europäischen Union.
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