Ich möchte aber insbesondere auf die sogenannte Seveso-III-Richtlinie zu sprechen kommen. Diese Richtlinie dient zur Vermeidung von schweren Industrieunfällen in Betrieben, die mit gefährlichen Stoffen hantieren, und soll aufgrund besonderer Anforderungen an die Anlagensicherheit auf europäischer Ebene ein hohes Schutzniveau gewährleisten. Es soll nun Artikel 13 der Richtlinie, welcher ebenfalls Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens ist, umgesetzt werden. Dieser Artikel befasst sich mit der Überwachung der Ansiedlung.
In der Novelle sind diesbezüglich noch folgende Änderungen enthalten: Ausweisung des Gefährdungsbereiches eines Seveso-Betriebes im Bauentwurf für ein in diesem Gefährdungsbereich liegendes Eisenbahnbauvorhaben; Verpflichtung der Eisenbahnunternehmen zur Anführung von Vorkehrungen zur Vermeidung schwerer Unfälle bei einem Seveso-Betrieb infolge des Baues und Betriebes eines Eisenbahnbauvorhabens, das sich im Gefährdungsbereich des Seveso-Betriebes befindet.
Ich danke dem Verkehrsausschuss für die Behandlung der Novelle und hoffe, dass wir damit nun endlich auch eine korrekte Umsetzung der betroffenen EU-Richtlinien zustande bringen. (Beifall bei der SPÖ.)
16.43
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stark. – Bitte.
Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Viele Menschen werden sich vielleicht bei dieser Debatte ein wenig wundern, dass wir als nicht gerade große Seemacht der globalisierten Welt im österreichischen Nationalrat das Schifffahrtsgesetz behandeln. Wir tun das aber. Warum tun wir das? – Wenn wir heute mit einem Fahrzeug, mit einem Kfz quer durch Europa fahren, ist es normal, dass wir das mit unseren Berechtigungen machen können, ohne eine neue Berechtigung in einem Zielland erwerben zu müssen. Sprich: Mit dem Führerschein kann man quer durch die Welt fahren. Nicht so ist es aber in der Schifffahrt. Da gab es bislang Unterschiede, wenn Schiffe von A nach B unterwegs waren und vor allem den österreichischen Teil der Donau befahren haben.
Von welcher Quantität sprechen wir da? – Im Jahr 2020 wurden auf der Donau 8,2 Millionen Tonnen Frachtgüter befördert. Das sind ungefähr 300 000 Lkw-Züge, die nicht auf Österreichs Straßen gefahren sind. Das ist also Grund genug, diesem Teil der österreichischen Wirtschaft auch Augenmerk zu schenken und die europäischen Richtlinien so anzupassen, dass die Schifffahrt nach Möglichkeit ohne große bürokratische Hemmnisse vonstattengehen kann.
In diesem Sinne ersuche ich Sie um Zustimmung zu dieser Materie, über die im Verkehrsausschuss ja Einstimmigkeit herrschte. Ich freue mich auf Ihre Zustimmung und wünsche allseits ein frohes Weihnachtsfest, zumal dies meine letzte Rede im heurigen Jahr ist. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
16.45
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.
Abgeordneter Klaus Köchl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben jetzt schon einiges zu diesen zwei Tagesordnungspunkten gesagt. Ich möchte zum Eisenbahngesetz sprechen und hoffe, dass diese Novelle so umgesetzt wird, dass es der EU-Kommission passt und dass wir nicht vor dem Europäischen Gerichtshof landen. Ich glaube, das wäre ganz, ganz wichtig, denn es ist höchst an der Zeit.
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