Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 234

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Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Justizausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.

19.52.2538. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1941/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe be­drohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, und das Bun­desgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Drogenausgangsstoffe (Sucht­mittelgesetz – SMG), BGBl. I Nr. 112/1997, geändert werden (1262 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 38. Punkt der Tagesordnung. (Abg. Kirchbaumer: Ha!) – Ist etwas passiert? (Abg. Kirchbaumer schüttelt den Kopf.) – Es ist nichts passiert.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Harald Stefan. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.53.05

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! In unserem Antrag geht es da­rum, dass es uns ein Anliegen ist, den Suchtgiftmissbrauch und vor allem den Suchtgift­handel konsequent bekämpfen zu können. In den letzten Jahren wurden hier leider zwei Gesetzesänderungen gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen, die die Verfolgung ins­besondere der Dealer sehr erschwert haben.

Es geht darum, dass einerseits die Gewerbsmäßigkeit so stark verändert wurde, dass sie fast nicht mehr anwendbar ist, und andererseits eine Regelung getroffen wurde, dass bei Besitz von Kleinstmengen an Drogen der Eigenverbrauch angenommen wurde und man daher keine Verfolgungshandlung mehr gesetzt, sondern nur noch eine Koopera­tion mit den Gesundheitsbehörden angestrebt hat.

Ich darf vielleicht kurz erläutern, was der Unterschied ist. Die ursprüngliche Gewerbsmä­ßigkeit, wie sie bis zu dieser Gesetzesänderung formuliert war, hat geheißen: „Gewerbs­mäßig begeht eine strafbare Handlung, wer sie in der Absicht vornimmt, sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen.“ – Das war völlig klar und schlicht.

Die derzeitige gesetzliche Regelung heißt aber: „Gewerbsmäßig begeht eine Tat, wer sie in der Absicht ausführt, sich durch ihre wiederkehrende Begehung längere Zeit hin­durch ein nicht bloß geringfügiges fortlaufendes Einkommen zu verschaffen“ – das muss jetzt also 400 Euro pro Monat umgerechnet auf das ganze Jahr sein – „unter Einsatz besonderer Fähigkeiten oder Mittel [...], die eine wiederkehrende Begehung nahelegen, oder [...] zwei weitere solche Taten schon im Einzelnen geplant hat oder [...] bereits zwei solche Taten begangen hat“. – Dann wird noch darauf hingewiesen, dass die Taten in­nerhalb von einem Jahr wieder verfallen.

Das ist also völlig unanwendbar und hat dazu geführt, dass in Wirklichkeit die Verfolgung von Dealern eben nicht mehr möglich war. Früher konnte dann wenigstens Untersu­chungshaft verhängt werden. Das ist nicht mehr möglich. Es haben dann vor allem etli­che Polizisten, unter anderem auch der Wiener Polizeipräsident Pürstl, darauf hingewie­sen, dass das ein Sicherheitsfiasko ausgelöst hat, dass die Dealer die Polizisten aus­lachen, weil sie genau wissen, dass die Polizisten da nichts mehr tun können. Sie über­legen dann schon, ob sie überhaupt eine Anzeige machen sollen, weil sie gar nicht wis­sen, ob das überhaupt zu einer Verfolgungshandlung führt.

 


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