Daher sind wir der Meinung, man kann durchaus einmal zugeben, dass man einen Fehler gemacht hat, dass die Realität gezeigt hat, dass die Gesetzesänderung, die man vorgenommen hat, zu einer negativen Entwicklung geführt hat. Man zeigt dadurch Größe und anerkennt, welch wichtiger gesellschaftspolitischer und gesellschaftlicher Beitrag es ist, wenn man den Drogenmissbrauch stark einschränkt.
Es sind davon im Wesentlichen junge und sogar oft sehr junge Menschen betroffen. Wenn wir hier einen sinnvollen Beitrag leisten und den Behörden die Möglichkeit geben, das wirklich sinnvoll und auch konsequent zu verfolgen, ist es nur positiv. Ich hoffe also, dass Sie diese Größe zeigen und hier mit uns mitgehen. (Beifall bei der FPÖ.)
19.56
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Carina Reiter. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Carina Reiter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Basierend auf der Strafrechtsreform 2016 schaut die aktuell geltende Rechtslage so aus, dass der Besitz von Kleinstmengen an Drogen für den Eigenverbrauch nicht automatisch zu einer Anzeige führt, wenn die Täter mit den Gesundheitsbehörden kooperieren. Das österreichische Recht sieht bei drogenkonsumierenden Rechtsbrechern verschiedene Alternativen zur Bestrafung vor. Die reine Bestrafung bringt bei Suchtkranken oft keine Einsicht oder Änderung des Verhaltens. Darum gilt da der Grundsatz Therapie vor Strafe.
Die Ursachen für die Entwicklung von Suchtproblemen liegen nicht nur an der Verfügbarkeit von psychoaktiven Stoffen oder sonstigen Angeboten. Es hat komplexe Ursachen und Zusammenhänge, warum Suchtverhalten entsteht. Sozial- und gesundheitspolitische Maßnahmen können da unter Umständen bereits eine Besserung herbeiführen.
Es geht immer um den Menschen, und deshalb wird auch im Strafrecht differenziert. Die Ultima Ratio bezeichnet allgemein immer das letzte Mittel oder den letzten Ausweg. Das heißt, die jeweilige Maßnahme kommt entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zum Einsatz.
Bei diesem Antrag handelt sich um eine direkte Rücknahme der Strafrechtsreform von 2016, die eben unter dem Grundsatz Therapie vor Strafe durchgeführt wurde. Daher lehnen wir diesen Antrag zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Suchtmittelgesetzes auch ab. (Beifall bei der ÖVP.)
19.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Philipp Schrangl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schon bei der Änderung des § 70 StGB zur gewerbsmäßigen Begehung – oder auch umgangssprachlich Gewerbsmäßigkeit – hat sich die FPÖ dagegen ausgesprochen. Wir bleiben auch konsequent in unseren Anträgen. Wir finden, dass sich dieses Gesetz nicht bewährt hat – so wie Kollege Stefan schon ausgeführt hat – und der Polizei oder den Exekutivorganen kein gutes Mittel in die Hand gegeben wurde, um die Sicherheit in Österreich hochzuhalten und die Österreicherinnen und Österreicher zu beschützen.
Auch bei der damaligen Änderung der Gewerbsmäßigkeit haben sich sämtliche Staatsanwaltschaften dagegen ausgesprochen, auch wenn wir natürlich wissen, dass sich die
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