Lehre sehr über dieses Gesetz gefreut hat. Nur weil ein paar damit vielleicht überbordend bestraft worden sind, kann man damit nicht rechtfertigen, dass alle Straftatbestände über einen Kamm geschoren werden.
Wir finden, die alte Gewerbsmäßigkeit sollte wiedereingeführt werden, um die Österreicherinnen und Österreicher wirksam schützen zu können. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
20.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin, Kollegin Prammer, ein Schlusswort? – Das ist offenbar nicht der Fall.
Ich verlege wie vereinbart die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Justizausschusses.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun bereits zu diesen verlegten Abstimmungen, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme.
Bevor wir abstimmen, frage ich die Klubs: Ist eine Unterbrechung gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 31: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Sterbeverfügungsgesetz erlassen wird sowie das Suchtmittelgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden, in 1177 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag.a Steinacker, Mag.a Prammer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag.a Steinacker, Mag.a Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.
Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 32: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung geändert wird, in 1256 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
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