Zeit, den Antrag dem Datenschutzrat vorzulegen. Bei allem Verständnis für manchen Zeitdruck sollten doch die parlamentarischen Prozesse berücksichtigt und auch der Opposition eine vernünftige Zeitspanne zur Beurteilung ermöglicht werden. (Beifall bei der SPÖ.)
21.33
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Prinz. – Bitte sehr.
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! In gebotener Kürze zum Familienlastenausgleichsgesetz: Einerseits geht es um eine redaktionelle Anpassung an das EU-Jugendprogramm, zum anderen wird Kollegin Alexandra Tanda entsprechende Informationen zum Abänderungsantrag mitteilen.
Zum Kinderbetreuungsgeld: Es ist richtig, die Zuverdienstgrenze wird auf 7 600 Euro erhöht.
Den Antrag der FPÖ lehnen wir ab, weil wir glauben, dass es eine ausreichende Härtefallregelung gibt – gegebenenfalls kann man in den Mutterschutz gehen.
Der dritte Punkt in der Ausschusssitzung war ein Antrag der NEOS zum Kinderbetreuungsgeld, den wir vertagt haben, weil wir glauben, dass man da einfach noch weiterdiskutieren muss, wie man es entsprechend gestalten kann, dass man die Väterbeteiligung erhöhen kann.
Ein Beispiel aus der aktuellen Aussprache, das mich wirklich freut, weil es positiv für die österreichischen Familien ist: Der Familienbonus wird ab 1.7.2022 von 1 500 Euro auf 2 000 Euro pro Kind erhöht, und der Kindermehrbetrag wird für jene Familien, die keine Lohnsteuer oder keine Einkommensteuer bezahlen müssen, auf 450 Euro erhöht. Allein das ist ein Beispiel, an dem man sieht: Dieser Bundesregierung sind die Familien und ihre Kinder ein wichtiges Anliegen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Neßler.)
21.34
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte sehr.
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum ersten Antrag, den betreffend Vereinfachung der Familienbeihilfeverfahren: Den finden wir im Großen und Ganzen gut, wir werden auch zustimmen. Ich möchte aber dazu schon noch anmerken, dass uns dieser Antrag sehr kurzfristig vorgelegt worden ist. Damit hatten wir nicht die Möglichkeit, im Ausschuss in Ruhe ausführlich darüber zu beraten und darüber diskutieren zu können. Deshalb möchte ich den Regierungsparteien mitgeben, dies eben beim nächsten Mal auch zu berücksichtigen.
Zum zweiten Antrag, den wir im Ausschuss behandelt haben: Dieser bekommt gleichfalls unsere Zustimmung. Bei dem Antrag geht es um die Anhebung der Zuverdienstgrenze von 7 300 Euro auf 7 600 Euro pro Kalenderjahr beim Kinderbetreuungsgeld. Dies soll weiterhin eine geringfügige Beschäftigung während des Anspruchszeitraumes ermöglichen, daher ist die Anhebung des Grenzbetrages zu begrüßen.
Zuletzt zu unserem eigenen Antrag, jenem der Freiheitlichen Partei: Worum geht es bei diesem Antrag? – Frauen, die sich für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld entscheiden und in der Zeit vor der Geburt des Kindes mehr als 14 Tage Krankengeld beziehen, verlieren ihren Anspruch darauf beziehungsweise haben finanzielle Einbußen, und die sind beträchtlich. Oft verringert das Kinderbetreuungsgeld dabei um die
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