Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 269

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Hälfte. Ein Beispiel dazu: Eine betroffene Mutter hat etwa mit einem täglichen Betrag von 66 Euro gerechnet, erhalten hat sie dann nur 33 Euro, weil sie länger als 14 Tage Krankengeld bezogen hat. Das entspricht aufs Jahr gerechnet einem Verlust von fast 12 000 Euro.

Auch die Volksanwaltschaft hat schon Alarm geschlagen und hat vorgeschlagen, da eine gesetzliche Änderung vorzunehmen, damit Härtefälle vermieden werden. Es sollen jene Zeiten, in denen Krankengeld bezogen wird, unter dem Begriff Erwerbstätigkeit in das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld einbezogen werden – das wird auch von der EU so gehandhabt, denn Krankengeld ist als Geldleistung zu sehen und als Aus­übung einer Beschäftigung zu werten. So sieht es auch die EU vor, und daher ersuche ich die Regierungsparteien, die Empfehlung der Volksanwaltschaft ernst zu nehmen und die Ablehnung unseres Antrages zu überdenken. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

21.37


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Neßler. – Bitte.


21.37.48

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Im Mai wurde ich von einer erstaunten, eigentlich verärgerten Mutter kontaktiert, deren Sohn mit dem Namen Fabian gerade die schriftliche Matura hinter sich hatte und die die Information bekam, dass die Familienbeihilfe auslaufen würde. – Was folgte war ein bürokratischer Aufwand in Pa­pierform. Und nun sind wir im 21. Jahrhundert angekommen und ermöglichen nicht nur mit dem System Fabian, das auch so heißt, die elektronische Abwicklung, sondern ver­längern auch die Familienbeihilfe nach Abschluss der Schulausbildung um vier Monate. Um es also symbolisch auszudrücken: Fabian hilft Fabian und seinen Eltern.

Mit der Anpassung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreu­ungsgeld und bei der Familienbeihilfe reagieren wir auch auf die reale Situation, weil die derzeitige Grenze von 7 300 Euro pro Jahr nicht mehr zeitgemäß ist.

Ich bin froh, dass ich letzte Rede dieses Jahr mit zwei positiven Anträgen abschließen kann, und ich hoffe – ehrlich gesagt war dieses Jahr auch nicht viel besser als 2020 – beziehungsweise bin überzeugt davon, dass wir 2022 im Kampf gegen die Coronapan­demie weiter sein werden. Es ist ein Kampf gegen die Zeit, darum nochmals meine Bitte zum Schluss: Lassen Sie sich impfen!

Was ich mir für uns wünsche, ist, dass wir in der Politik in ruhigere Fahrwasser kommen, und Ihnen, liebe Zuseher und Zuseherinnen, wünsche ich erholsame, schöne Feiertage und vor allem eines: Bleiben Sie gesund! – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

21.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Holzleit­ner. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


21.39.52

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Herr Präsident! Werte Frau Minis­terin! Wir diskutieren hier – es ist schon gefallen – Anpassungen im Kinderbetreuungs­geldgesetz und im Familienlastenausgleichsgesetz, die so, wie sie im Ausschuss bera­ten worden sind, auch in Ordnung gehen.

Der eigentliche Skandal aber ist, dass wir nur über diese zwei oder drei Anträge reden, und nicht viel mehr, obwohl gerade die jungen Menschen in dieser Pandemie einen im­mensen Beitrag, einen Riesenbeitrag geleistet haben, sie haben auf so viel verzichtet. Gleichzeitig konnte man erst gestern von einer neuen Studie der Donau-Universität


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite