Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung, 24. Februar 2022 / Seite 15

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Wie schauen denn die Vorschläge dieser Arbeitsgruppe aus? Gibt es da schon ganz konkrete Überlegungen?

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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 134/M, hat folgenden Wortlaut:

„Können Sie uns bereits jetzt Eckpunkte der Reform im Unterhaltsrecht nennen?“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Ministerin.


Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Vielen Dank für diese sehr wichtige Frage. Sie haben ja schon ein paar wichtige Eckpunkte genannt. Das Justizmi­nisterium arbeitet sehr intensiv an der sogenannten Kindschaftsrechtsreform. Ein wichtiger Baustein dieser Reform – wie Sie es auch richtig gesagt haben – ist natürlich das Unterhaltsrecht. Wir haben uns im Regierungsprogramm darauf verständigt, dass wir das rascher machen, dass wir das Unterhaltsrecht beschleunigen können, also die Unterhaltsverfahren beschleunigen. Es trägt ja auch wesentlich zur Rechtssicherheit bei, wenn wir im Vorhinein wissen, wie lang das denn ungefähr dauern wird, denn wir haben jetzt zig Meldungen, dass Unterhaltsverfahren sehr lange dauern, dass die Leute im Vor­hinein nicht wissen, welcher Unterhalt ihnen zusteht. Für diese Rechtssicherheit wird es notwendig sein, das Unterhaltsrecht zu reformieren und eben auch eine umfassende Kindschaftsrechtsreform durchzuführen.

Wir haben einen umfassenden partizipativen Prozess gestartet, denn wie Sie eingangs auch erwähnt haben, ist es ein sehr sensibles und auch sehr emotionales Thema. Es betrifft wirklich viele Paare, die sich trennen, und wenn Kinder da sind, ist es dann immer sehr schwierig und emotional sehr herausfordernd. Daher haben wir auch sehr viele Organisationen eingeladen, Kinderorganisationen, Kindeswohlorganisationen, Frauen­organisationen, Väterrechtler, aber auch Uniprofessoren, um gemeinsam diese umfas­sende Reform zu erarbeiten. In diesem Bereich gilt es umso mehr, dass man an ver­schiedenen Schrauben drehen muss, um das Ganze auch gut zu gestalten.

Weil Sie ein paar Eckpunkte genannt haben: Im Wesentlichen geht es auch darum, das endlich einmal auch gesetzlich zu verankern. Dadurch, dass wir fehlende Gesetze ha­ben, haben wir in dem Zusammenhang eine Art Richterrecht. Deswegen geht es ja auch darum, dass wir vieles, was eigentlich schon gilt, einmal gesetzlich festschreiben, damit man im Vorhinein auch ins Gesetz schauen und sehen kann: Okay, was steht mir zu? Was sind die Regelungen, die da zur Anwendung kommen?

Dem Kind soll auch ein zivilrechtlicher Anspruch zustehen. Sie haben es vorhin auch genannt, eben diesen bevorschussbaren Mindestunterhalt. Also da sollte natürlich auch ein originärer Anspruch des Kindes gegeben sein, denn in erster Linie geht es ja ums Kindeswohl. Im Rahmen dieser Reform steht das Kindeswohl im Zentrum, und daran wollen wir uns auch orientieren.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Steinacker? – Bitte.


Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Ja, Frau Bundesministerin, wir werden Austauschmöglichkeiten haben. Ich möchte in diesem Zusammenhang ein Thema an­sprechen, das ganz speziell ist, nämlich die Situation, wenn in Familien verschiedene Nationalitäten betroffen sind oder staatenübergreifende Themen abgehandelt werden müssen. Da greift das internationale Privatrecht. Das sieht im Moment vor, dass eben


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