Begriff. Eine Auslieferung im Sinne des Art. 57 Abs. 2 B-VG bedürfte somit im Ergebnis, dass das Kommunikationsmittel im Zuge einer Hausdurchsuchung beim Abgeordneten sichergestellt werden soll. Das gilt für die Hausdurchsuchung selbst nicht, aber für die Sicherstellung, wie Sie das vorhin auch erwähnt haben.
Es hat schon zahlreiche Novellierungen dieser Bestimmung gegeben, und das Hausrecht wurde in dem Zusammenhang nicht erweitert. Für eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs dieser Bestimmung bedürfte es natürlich dann einer Novellierung des B-VGs. Das ist dann eine Verfassungsbestimmung und, wie Sie wissen, auch nicht in meinem Wirkungsbereich.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage stellt Abgeordneter Margreiter. – Bitte sehr.
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Die Korruptionsbekämpfung zu stärken ist ein Thema im Regierungsprogramm. Sie haben vorhin auf die Frage der Kollegin Yildirim schon ausgeführt, dass einer der zentralen Tatbestände in der Korruption im Bereich Privatwirtschaftsverwaltung der Gebietskörperschaften der Untreuetatbestand, § 153 StGB, ist. Dieser findet auch eine eigene Erwähnung im Regierungsprogramm; es soll also der Untreuetatbestand evaluiert und geprüft werden.
Die Frage an Sie lautet: Inwieweit ist mit dieser Evaluierung schon begonnen worden? Wie weit ist sie fortgeschritten? In welche Richtung soll dieser Untreuetatbestand im Sinne der Stärkung der Korruptionsbekämpfung noch geschärft werden?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Wir evaluieren unsere Gesetze, aber auch unsere Erlässe im Bereich der Staatsanwaltschaft auch im Sinne der Korruptionsbekämpfung und wie wir die Korruptionsbekämpfung weiter stärken können, laufend und immer wieder. Insofern haben wir ja auch die Korruptionsbestimmungen nachgeschärft und diese auch in die politische Abstimmung geschickt – aus dem Justizministerium liegen ja Reformvorschläge zum Untreuetatbestand vor. Das ist der Schritt, den wir als Nächstes setzen werden.
Wir haben uns bis jetzt auf die tatsächlichen Korruptionsbestimmungen und auch auf die Entlastung der Staatsanwaltschaft fokussiert – Stichwort Berichtspflichtenerlass – und haben natürlich stärkere Möglichkeiten in dem Zusammenhang, daher werden wir als Nächstes quasi auch diesen Untreuetatbestand angehen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Herr Abgeordneter Schnedlitz. – Bitte sehr.
Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Minister! Sie selbst haben immer betont, wie wichtig ein vollumfängliches Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz ist, ein Vertrauen, dass sich natürlich auch auf der Untadeligkeit der Minister gründet. Während ÖVP-Korruptionsskandale und auch der Plagiatsfall rund um ÖVP-Ministerin Aschbacher das Vertrauen in die Regierung bereits massiv beschädigt haben, rüttelt nun ein Plagiatsfall rund um Ihre Person an den Grundfesten und dem Vertrauen in die Justiz. Dazu lautet meine Frage:
„Welche Konsequenzen werden von Ihrer Seite aus gezogen, nachdem mit Martin Heidingsfelder ein zweiter Plagiatsjäger in seinem über 44-seitigen Gutachten über Ihre Dissertation mehr als 73 Plagiats-Teile nachgewiesen haben soll?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
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