Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Ergänzung zum Immunitätserlass habe ich im Sommer angesprochen, weil wir auch anhand von Rückmeldungen von den Staatsanwaltschaften gesehen haben, dass man, gerade wenn nicht immune Tatbeteiligte in dem ganzen Verfahren beteiligt sind, auch gegen diese ermitteln muss – also es kann nicht sein, dass es dann, weil eben immune Tatbeteiligte bei der Tat dabei sind und keine Ermittlungshandlungen gesetzt werden können, zu einer Verjährung kommt. Daher war und ist es auch wichtig, diesen Immunitätserlass zu reformieren, um eben die Ermittlungen gegen nicht immune Tatbeteiligte zu ermöglichen.
Wir haben das in meinem Haus, im Justizministerium, vorbereitet, und es haben auch bereits Gespräche mit der Parlamentsdirektion stattgefunden. Das ist auch deswegen wichtig, weil es ja natürlich die Parlamentarier und das Parlament betrifft; daher war es mir wichtig, diesbezüglich Gespräche mit der Parlamentsdirektion zu führen. Ich werde auch in den nächsten Tagen den Parlamentsfraktionen und auch der Parlamentsdirektion einen überarbeiteten Erlass übermitteln, sodass wir das endlich verabschieden können.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Ich würde sehr gerne eine Zusatzfrage stellen, Herr Präsident: In Sachen Korruptionsbekämpfung ist ja auch diese EU-Whistleblowerrichtlinie relevant. Österreich ist da säumig, die Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Wann gedenken Sie beziehungsweise Ihre Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank, dem Parlament eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, dass auch auf dieser Ebene Korruptionsbekämpfung effektiv passieren kann?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie sprechen eine sehr wichtige Richtlinie an. Ich möchte nur erwähnen, dass diese Richtlinie im Zuständigkeitsbereich des Arbeitsministers liegt, wir aber diesbezüglich in einem intensiven Austausch sind und das Ganze jetzt auch auf politischer Ebene verhandelt wird. Ich gehe also davon aus, dass der Arbeitsminister das sehr bald dem Parlament zuführen wird beziehungsweise es in die Begutachtung schicken wird, sodass sich dann alle äußern können.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage stellt Abgeordneter Ofenauer. (Bundesministerin Zadić schenkt sich ein Glas Wasser ein und trinkt.) – Dafür muss Zeit sein. Bitte, Herr Abgeordneter Ofenauer, die Zusatzfrage.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Private Kommunikation genauso wie Kommunikation im Zusammenhang mit einer politischen Tätigkeit findet ja mittlerweile großteils über elektronische Kommunikationsmittel statt. Die angesprochene Immunität von Abgeordneten umfasst auch die Notwendigkeit, vor einer Hausdurchsuchung bei einem Abgeordneten um Zustimmung des Nationalrates zu ersuchen. Jetzt wissen wir, dass auf solchen elektronischen Kommunikationsmitteln, wie Smartphones und so weiter, mittlerweile mehr Informationen vorhanden sind als früher in einem Büro, wo Briefe oder schriftliche Unterlagen aufbewahrt wurden. Ich denke deshalb, dass der Begriff der Hausdurchsuchung auf die Durchsuchung beziehungsweise Abnahme von solchen Smartphones oder elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten erweitert werden sollte.
Welche Maßnahmen werden Sie in diese Richtung setzen, und wie sehen Sie das?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Der Bereich, den Sie ansprechen, betrifft ja die außerparlamentarische Immunität, und der Begriff der Hausdurchsuchung im Sinne des B-VG – das steht in Artikel 57, den Sie auch angesprochen haben – ist nach der Bundesverfassung ein Eingriff in das Hausrecht. Die Sicherstellung von elektronischen Kommunikationsmitteln fällt nach der heutigen Ansicht nicht unter diesen
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