Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung, 24. Februar 2022 / Seite 17

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Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Guten Morgen, Frau Ministerin! Meine Frage richtet sich auch in diese Richtung, zu diesem Paket: Wir wissen, die Auf­teilung der Carearbeit muss eigentlich bei der Geburt des Kindes anfangen und nicht erst bei der Trennung. Also das, glaube ich, ist eher der Ansatz, wo man beginnen sollte. Feministische Punkte müssen auf jeden Fall in dieses Paket eingebunden werden. Wenn Sie sagen, Sie verhandeln mit Väterrechtlern, die absolut problematisch sind, dann schrillen da für uns auf jeden Fall Alarmglocken. Deswegen meine Frage:

Wenn Sie mit problematischen Väterrechtlern verhandeln, aber nicht mit den Parla­mentsparteien hier in diesem Hohen Haus, wann binden Sie uns endlich in dieses Paket ein und wann wird dieses Paket, dieses umfassende Paket in Begutachtung geschickt? Denn so, wie gesagt, ist das für uns einfach keine Vorgehensweise, die wir unterstützen können. (Beifall bei der SPÖ.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Ministerin, bitte.


Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie haben in einem Punkt voll­kommen recht, die Aufteilung der Carearbeit fängt schon bei der Geburt und eigentlich auch schon viel früher an. Das ist auch eine gesamtgesellschaftliche Veränderung, die wir gemeinsam anstreben sollen und die wir gemeinsam anstreben müssen. Es lässt sich nicht, wie Sie richtig gesagt haben, mit einem Gesetz umsetzen. Die Aufteilung der Carearbeit, nämlich dass Frauen und Männer wirklich zu gleichen Teilen diese Carear­beit verrichten, das müssen wir alle gemeinsam machen.

Wenn Sie die Reform an sich ansprechen, da haben Sie auch vollkommen recht: Die Reform müssen wir selbstverständlich gemeinsam im Parlament verhandeln. Die Re­form ist noch lange nicht fertig, weil es, wie gesagt, ein partizipativer Prozess ist, in den ganz viele Organisationen eingebunden sind. Mit den Organisationen wird nicht ver­handelt, sondern die Organisationen bringen Aspekte aus der Praxis mit ein. Das sind ganz viele Organisationen. Verhandeln tun wir es natürlich auf politischer Ebene. Jetzt sollen einmal aus diesem partizipativen Prozess Vorschläge kommen, und wir werden das auf politischer Ebene gemeinsam abstimmen.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordnete Yildirim. – Bitte.


09.19.26

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ich finde das erfreulich, dass Sie der Korruption den Kampf angesagt haben und für eine unab­hängige Justiz sorgen möchten. Bei diesem Vorhaben kann man Sie nur unterstützen.

Sie haben Mitte August des vergangenen Jahres medial aufhorchen lassen, als Sie ge­sagt haben, dass ein Erlass überarbeitet werden soll, nämlich ein Immunitätserlass aus dem Jahre 2009, erlassen in Ihrem Ressort, der besagt, dass Tätergruppen, in denen eine immune Person – also ein Abgeordneter, der immun ist – involviert ist, ebenso Im­munität genießen, mit dem Unterschied, dass bei den Mittätern die Verfolgungsverjäh­rung nicht gehemmt ist, während der Abgeordnete durch die Immunität geschützt und eine Verjährungshemmung gegeben ist. Was ist jetzt aus diesem Immunitätserlass ge­worden?

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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 131/M, hat folgenden Wortlaut:

„Wann werden Sie, wie im Sommer des Vorjahres angekündigt, den neuen Immunitäts­erlass in Kraft setzen, um die Korruptionsbekämpfung zu stärken?“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


 


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