Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 143/M, hat folgenden Wortlaut:
„Welche Maßnahmen hat das Justizministerium 2021 getroffen, um die Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu bekämpfen?“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: In allererster Linie ist es wichtig, dass wir diese Gewaltspirale durchbrechen. Da sind wir als Bundesregierung gefordert, weil das Gewaltthema ein ressortübergreifendes Thema ist. Wir müssen an unterschiedlichen Schrauben drehen, um endlich diese Gewaltspirale zu durchbrechen.
Wir haben letztes Jahr eines der größten Antigewaltbudgets für Gewaltschutzprojekte zur Verfügung gestellt – und auch heuer wieder. Wenn man sich den Justizbereich im Konkreten anschaut, so war es mir besonders wichtig, an zwei Schrauben zu drehen: zum einen beim Informationsfluss. Das, was ich in der Vergangenheit immer wieder gehört habe, ist, dass gerade die Informationen zwischen den Opferschutzeinrichtungen, den Staatsanwaltschaften und der Polizei nicht immer super fließen. Daher ist es wichtig, diesen Informationsfluss zu stärken, und wir haben die Staatsanwaltschaften in einem Erlass angehalten, die Fallkonferenzen stärker in Anspruch zu nehmen, weil man sehr wohl davon profitieren kann, wenn die Informationen zusammenlaufen.
Wir haben auch an einer zweiten Schraube zu drehen versucht, nämlich die Verurteilungsrate zu erhöhen. Gerade im Bereich der häuslichen Gewalt, wenn es um Körperverletzungen geht, müssen wir sicherstellen, dass die Verurteilungsrate nicht so niedrig ist, denn wir wurden ja zu Recht dafür kritisiert. Daher habe ich in einem Erlass an die Staatsanwaltschaft festgelegt, dass die Qualität der Beweissicherung gesteigert wird, sprich: Gerade wenn häusliche Gewalt passiert, wenn so eine Gewaltauseinandersetzung stattfindet, sollten sich die Staatsanwaltschaften überlegen, persönliche Einvernahmen zu machen, denn es ist ein anderer Eindruck, wenn man die Person selber vernimmt, als wenn man nur Protokolle liest.
In diesem Zusammenhang gibt es viele, viele kleine Maßnahmen, die man setzen muss. Ich habe auch einen strukturierten Dialog mit den Opferschutzeinrichtungen, den Staatsanwaltschaften und natürlich meinem Ressort ins Leben gerufen, damit wir immer wieder schauen, wie wir da Verbesserungen machen können.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nachfrage? – Keine.
Dann stellt die nächste Zusatzfrage Frau Abgeordnete Schatz. – Bitte.
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Ich möchte zum Thema sexuelle Gewalt eine Frage stellen. Wir wissen, dass es in diesem Bereich eine sehr hohe Dunkelziffer gibt, das heißt, dass viele Frauen, die von sexuellen Gewaltdelikten betroffen sind, diese gar nicht anzeigen, gleichzeitig gibt es da auch eine sehr niedrige Verurteilungsrate.
Meine Frage ist jetzt: Welche Maßnahmen werden Sie als Justizministerin setzen, um dem entgegenzuwirken und von sexueller Gewalt betroffene Frauen zu schützen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: In erster Linie ist es wichtig, auf Schulungen zu setzen, sowohl im Rahmen der Ausbildung als auch dann später bei der Weiterbildung, dass die Richterinnen und Richter, aber auch die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen in diesem Bereich sensibilisiert werden.
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