Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung, 24. Februar 2022 / Seite 29

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Wir haben in der Ausbildung derzeit ein Konzept, wonach angehende RichterInnen, StaatsanwältInnen eine Art Praktikum bei einer Opferschutzeinrichtung machen können. Das hat sich als sehr gut erwiesen, weil man dadurch auf die speziellen und spezifischen Bedürfnisse eingehen kann und sich mit gewissen Traumen und Ähnlichem auseinan­dersetzen kann. Ich werde in diesem Bereich natürlich weiterhin auf Schulungen setzen, gerade wenn es um sexualisierte Gewalt geht, denn das darf nicht verharmlost werden, daher müssen wir auch stärker im Sensibilisierungsbereich arbeiten.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Abgeordnete Ecker. – Bitte.


Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Frau Bundesminister! Ich schließe an die Frage meiner Vorrednerin an. Es gibt einen parteiübergreifenden Antrag vom März 2021, ge­gen weibliche Genitalverstümmelung vorzugehen und eine Statistik darüber zu erstellen. In Österreich betrifft das geschätzt 8 000 Frauen, Tendenz eher steigend. Im Strafrecht ist weibliche Genitalverstümmelung eindeutig geregelt, dennoch werden offenbar keine derartigen Fälle vor Gericht verhandelt.

Welche Maßnahmen setzen Sie als Bundesministerin, damit die Gewalttäter, die diese schreckliche Form von Gewalt gegen Mädchen und junge Frauen ausüben, auch gericht­lich zur Verantwortung gezogen werden?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.


Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Vielen Dank für diese wichtige Frage. Die Frauenministerin hat eine ganz große Initiative gestartet, um auf dieses Phä­nomen aufmerksam zu machen und es zu verhindern, aber, wie Sie richtig gesagt haben, bei der Prävention endet es ja nicht. Wenn es tatsächlich passiert, muss man dem auch nachgehen.

Ich habe bei meiner letzten Pressekonferenz zum Thema Gewalt gegen Frauen ange­kündigt, dass ich Gewaltambulanzen in jedem Bundesland ins Leben rufen möchte, weil gerade die Gewaltambulanzen diese Verletzungen beweissicher und gerichtssicher fest­stellen können, und das ist entscheidend. Diese Beweise sind entscheidend, wenn wir die Verurteilungsrate in diesem Zusammenhang erhöhen wollen.

Sie haben zu Recht angesprochen, es gibt die entsprechenden Gesetze dazu, aber die Einrichtung von Gewaltambulanzen möchte ich in diesem Zusammenhang forcieren. Bis Ende des Jahres wird eine Studie veröffentlicht werden, die uns ein Konzept vorlegt, wie wir so etwas aufbauen können. Es gibt großartige Beispiele aus anderen Ländern, und das möchte ich für Österreich auch.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Abgeordnete Brandstötter. – Bitte sehr.


Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Sie haben vor Kurzem, am 8. Februar, bei einer Pressekonferenz gemeinsam mit Frauenministerin Raab und Innenminister Karner von 26 Femiziden in Österreich im Jahr 2021 gesprochen. Medien, Vereine und NGOs listen aber bis zu 31 Femizide im letzten Jahr auf. Das heißt, wir sprechen von einer Zahl zwischen 26 und 31 Frauenmor­den, und fünf Frauenmorde mehr machen sehr wohl einen Unterschied.

Der Grund, warum diese Zahlen so unterschiedlich sind, ist, weil wir keine konkreten Daten haben, weil es von staatlicher Seite nicht systematisch erfasst wird. So eine Da­tengrundlage bildet aber natürlich dann auch die Basis für Handlungsableitungen. Daher lautet meine Frage: Was werden Sie tun und unternehmen, um hier in Zukunft auch Evidenz zu schaffen?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie sprechen eine Forderung der Istanbulkonvention an, dass man tatsächlich auch die Daten in diesem Zusammenhang


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