besser umfasst und erfasst. Deswegen haben wir jetzt erstmals einheitlich eine Definition von Gewalt im sozialen Nahraum, weil wir so die Fälle, die im sozialen Nahraum aufkommen, speziell kennzeichnen und dann später analysieren können.
Warum gerade Gewalt im sozialen Nahraum? – Weil wir wissen, dass, gerade wenn es um Femizide geht, Frauen sehr häufig von ihren Partnern ermordet wurden und von Personen, die ihnen nahegestanden sind; daher möchte ich da einen verbesserten Datensatz schaffen. Wir haben auch bereits 140 Fälle im staatsanwaltschaftlichen Bereich analysiert, um Erkenntnisse daraus zu ziehen, um für die Zukunft vorbereitet zu sein und einzelne Checklisten und einzelne Maßstäbe zu erarbeiten, die die Staatsanwaltschaft jetzt heranziehen kann. Wichtig ist aber, dass wir diese Forderung der Istanbulkonvention umsetzen können und umsetzen konnten, nämlich diese Gewalt im sozialen Nahraum auch zu definieren.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Shetty. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Im - - Geht es jetzt? Ja?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich muss die Stoppuhr und alles (erheitert) gleichzeitig drücken, darum geht es hintereinander.
So, wir fangen von vorne an: Herr Abgeordneter Shetty, bitte.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Vielen Dank! – Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Im Jahr 2022 ist es in Österreich immer noch legal, schwule und lesbische Jugendliche umzupolen, das heißt ihre sexuelle Orientierung zwanghaft, mit psychischer Gewalt zu verändern. Das ist grausam, das ist unmenschlich und auch unwürdig für Österreich. Die Länder Frankreich, Israel, Neuseeland, Deutschland und andere haben in jüngster Vergangenheit gemeinsam ein Verbot von Konversionstherapien umgesetzt. Das macht insofern auch wütend im Hinblick auf Österreich, weil es in Österreich auch möglich wäre, ein solches Verbot umzusetzen. Es wäre nicht nur möglich, der Nationalrat hat 2019 und 2021 zwei einstimmige Entschließungen gefasst, die unter anderem Sie und Kollegen Mückstein auffordern, ein Gesetz vorzulegen.
Deswegen meine Frage mit der Bitte – ich glaube, das hätten wir hier als Gesetzgeber auch verdient – um eine konkrete Antwort:
„Wann legen Sie endlich den seit bald drei Jahren überfälligen Gesetzesentwurf für ein umfassendes Verbot von Konversionstherapien vor, der in alleiniger Grüner Verantwortung liegt?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Danke für diese wichtige Frage. Es ist mir auch ein großes Anliegen, dass wir das rasch vorantreiben, das kann ich Ihnen versprechen. Ich möchte, dass wir endlich diese Konversionstherapien beenden. Ich bin da in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsressort, denn es ist auch das Thema: Wie definiert man eine Konversionstherapie? Ich bin aber guter Dinge, dass wir vor dem Sommer eine Lösung haben.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Vielen Dank, das ist schon einmal konkreter als alles, was wir bisher gehört haben.
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