Da wäre noch meine Frage zu einer Anfragebeantwortung vom 23. Dezember. Da haben Sie geantwortet, dass am 18.11.2021 ein Besprechungstermin zwischen dem BMJ und dem Gesundheitsministerium stattgefunden hat. Was wurde da im Zusammenhang mit der Konversionstherapie genau besprochen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Gespräche finden auf der Fachebene statt und das Gesundheitsressort und das Justizministerium sind da in enger Abstimmung, gerade wenn es darum geht, wie wir Konversionstherapien definieren, denn nur dann können wir sie auch strafbar machen. Da hoffe ich wirklich, dass wir vor dem Sommer eine Lösung haben.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Ernst-Dziedzic. – Frau Abgeordnete, bitte.
Abgeordnete Dr. Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne): Herr Vorsitzender! Frau Ministerin! Ich weiß, Ihnen ist Gleichstellung und natürlich die Frage des Schutzes vor Diskriminierung als Justizministerin sehr, sehr wichtig. In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, wie Sie jetzt auch die kürzlich sehr aktuelle Debatte rund um das sogenannte Levelling-up, also die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf LGTBIQ-Personen, bewerten.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ja, für mich ist selbstverständlich, dass jegliche Formen der Diskriminierung unterbunden werden müssen. Daher ist ein vollkommener Diskriminierungsschutz, ein vollständiger Diskriminierungsschutz meines Erachtens wichtig und notwendig, denn die Freiheit, nicht aufgrund sexueller Orientierung benachteiligt zu sein und zu werden, soll für alle Menschen, die in Österreich leben, gleichermaßen gelten. Wir Grüne und auch ich setzen uns stark dafür ein, dass wir das hoffentlich auch umsetzen können.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Guten Morgen! Ich knüpfe beim Verbot von Konversionstherapien an. Sie haben jetzt für vor den Sommer sozusagen einen Entwurf in Aussicht gestellt. Wir fragen uns nur, da es zum einen zwei Entschließungsanträge gibt, die einstimmig vom Hohen Haus verabschiedet wurden, und auch bereits einen Gesetzentwurf, den wir als Sozialdemokratie eingebracht haben, der immer wieder vertagt wird, auch von Ihrer Fraktion hier im Haus: Woran scheitert es konkret? Wer blockiert denn hier?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Also ich kann nur noch einmal wiederholen, dass die Konversionstherapie und die Umsetzung des Verbots der Konversionstherapie mir wirklich ein großes Anliegen sind. Die Schwierigkeit ist, die Konversionstherapie zu benennen und auch tatsächlich zu definieren. Es ist eine Definitionssache, da sind wir im engen Austausch mit dem Gesundheitsressort, und erst dann, wenn wir das definiert haben, können wir das auch strafrechtlich umsetzen. Ich kann Ihnen nur versichern, dass ich da wirklich dran bin und möchte, dass wir das vor dem Sommer fertig haben.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Stocker. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Die jüngsten Entwicklungen haben gezeigt, dass immer wieder Informationen von Datenträgern, die rechtswidrig erlangt werden, oder Informationen aus Ermittlungsverfahren – und
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