zwar auch dann, wenn sie gar keine strafrechtliche Relevanz haben –, die von der Staatsanwaltschaft gespeichert werden, an die Öffentlichkeit kommen und damit verbunden die Betroffenen in ihrer wirtschaftlichen, persönlichen, privaten Existenz nicht nur gefährden, sondern teilweise diese Existenz sogar vernichten. Es ist auch eine Vorverurteilung damit einhergehend, die mit dem Recht auf ein faires Verfahren nicht im Einklang steht und, wie ich glaube, einem Rechtsstaat auch nicht würdig ist.
Diese Informationen kommen von Datenträgern, und es erhebt sich die Frage, welche Maßnahmen Sie diesbezüglich setzen wollen, da Sie Ihre Schutzfunktion in Ihrer Tätigkeit als Ministerin ja intensiv betonen und dieser Schutz auch für diese Betroffenen gelten muss. Welche Maßnahmen setzen Sie, damit derart Betroffene, von diesen Vorgängen betroffene Personen, einschließlich Verdächtigter oder Beschuldigter in Ermittlungsverfahren, vor allem bezogen auf den Zugriff der Staatsanwaltschaften auf Mobiltelefone und Datenträger, geschützt werden, damit diese Veröffentlichungen hintangehalten werden und diese Vorverurteilungen nicht stattfinden? Was werden Sie dem Gesetzgeber dazu vorschlagen?
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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 136/M, hat folgenden Wortlaut:
„Welche Stärkung der Rechte von Beschuldigten im Strafverfahren werden Sie nicht zuletzt aufgrund der immer kräftiger werdenden Diskussion zum Beispiel um den Zugriff der Staatsanwaltschaften auf Mobiltelefone dem Gesetzgeber zur Beschlussfassung vorschlagen?“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Wenn Sie die Stärkung der Beschuldigtenrechte ansprechen, so ist mir das auch ein großes Anliegen. Daher haben wir sowohl im Regierungsprogramm als auch öffentlich immer wieder gesagt, dass, gerade wenn es um den Kostenersatz geht, den Ersatz der Kosten im Fall eines Freispruchs, wir diesen auch erhöhen wollen. Ich habe dazu auch mit der Verfassungsministerin und mit dem Finanzminister gesprochen, weil es eben wichtig ist, wenn wir die Beschuldigtenrechte stärken wollen, dass Personen, die freigesprochen werden, auch einen entsprechenden Kostenersatz erhalten.
Das zweite Thema ist natürlich die Beschleunigung der Verfahren. Es ist absolut notwendig und wichtig und richtig, dass die Verfahren schneller ablaufen und die Personen rechtzeitig wissen: Wie steht es denn um diesen Fall? Daher habe ich auch einen Kritikpunkt aufgenommen, nämlich dass durch die überbordenden Berichtspflichten die Staatsanwaltschaften, gerade wenn es um öffentlichkeitswirksame Verfahren geht, immer wieder damit beschäftigt sind, Berichte zu schreiben, und die Zeit dann für Ermittlungsarbeit fehlt. Ich habe daher die Berichtspflichten, die nicht notwendig sind, reduziert, damit die Staatsanwaltschaften effizient und rasch ermitteln können.
Die Strafprozessordnung erlaubt die Sicherstellung von Handys, das haben Sie auch angesprochen. Die anschließende Auswertung darauf gespeicherter Daten ist nur dann möglich, wenn dies aus Beweisgründen nötig erscheint. Dabei müssen sowohl belastende als auch entlastende Beweise gesammelt werden, und es kommt all das in den Akt, was strafrechtlich relevant ist. Das ist das, was die Staatsanwaltschaft und was die Justiz mit sichergestellten Handys macht.
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