Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung, 24. Februar 2022 / Seite 33

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Wir haben dieses Mal aber zusätzlich die Herausforderung, dass nebenbei der Untersu­chungsausschuss läuft und dass wir vom Verfassungsgerichtshof als auch vom Untersu­chungsausschuss den Auftrag haben, sichergestellte Daten für den Untersuchungsaus­schuss auch nach abstrakter Relevanz zu durchleuchten und dem Untersuchungsaus­schuss diese Daten zur Verfügung zu stellen.

Das Informationsordnungsgesetz regelt klar, wie und in welcher Einstufung diese Daten zu liefern sind, und da gibt es gewisse Verpflichtungen, wie mit diesen Daten umge­gangen werden muss, auch im Untersuchungsausschuss.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.


Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Meine Zusatzfrage bezieht sich auf sen­sible Ermittlungsschritte, die aufgrund schwerer Eingriffe in die Grundrechte einer richter­lichen Genehmigung – wie beispielsweise die Anordnungen von Hausdurchsuchungen – bedürfen. Diese Anordnungen werden teilweise mit einem sogenannten Stampiglien­beschluss versehen, das heißt, es wird ein Stempel des Richters mit Unterschrift auf das Schriftstück gesetzt, ohne dass eine nähere Ausfertigung erfolgt. Gerade in sehr sen­siblen Bereichen wäre es sinnvoll, dass eine schriftliche Beschlussausfertigung vorge­nommen wird.

Meine Frage ist daher: Werden Sie Maßnahmen setzen, dass dem Rechnung getragen werden kann?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Ministerin, bitte.


Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das ist eine Frage, die auch die richterliche Kontrolle über die Staatsanwaltschaften betrifft. Ich habe mich in den Re­gierungsverhandlungen sehr stark dafür eingesetzt, dass wir diese richterliche Kontrolle der Staatsanwaltschaften stärken. Sie ist auch Gegenstand der Arbeitsgruppe zur Ein­setzung eines Bundesstaatsanwaltes. Da wird man sich genau anschauen, inwiefern und inwieweit man diese richterliche Kontrolle ausweiten kann. Ich halte das für richtig und wichtig, das wird auch in dieser Arbeitsgruppe besprochen, und ich bin auf die Er­gebnisse sehr gespannt.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


10.12.02

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Ministerin! Die Pandemie hat es notwendig gemacht, zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versor­gung in Österreich einige Grundrechtseingriffe zu machen. Mich würde interessieren:

133/M

„Wie hat sich die Pandemie in menschenrechtlicher Hinsicht auf die Justiz samt den Strafvollzug ausgewirkt?“


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Ministerin, bitte.


Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie sprechen mit dem Strafvollzug einen wichtigen Bereich an, in dem es aufgrund der Pandemie besonders schwierig war. Wir mussten die Insassen und Insassinnen noch weiter in ihrer Freiheit beschränken, sei es, wenn es um den Ausgang oder den Freigang gegangen ist, sei es, wenn es um die Besuche gegangen ist. Wir mussten das im Zusammenhang mit der Pandemie machen.

Wir haben geschaut, dass wir zusätzlich einen gewissen Ausgleich dazu haben, denn es ist natürlich schwierig, wenn Insassinnen und Insassen ihre Verwandten oder ihre Familienmitglieder nicht sehen können. Wir haben viele Maßnahmen gesetzt, um einen gewissen Ausgleich zu schaffen. Wir wurden auch von der Volksanwaltschaft explizit


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