Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung, 24. Februar 2022 / Seite 34

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dafür gelobt, dass da wirklich Bemühungen stattgefunden haben, dass man sich etwas überlegt hat, um einen gewissen Ausgleich für diese Einschränkungen zu schaffen.

Nichtsdestotrotz darf man nicht vergessen, dass diese Maßnahmen, die zum Schutz aller im Straf- und Maßnahmenvollzug Tätigen, aber auch der Insassen beitragen, nur so lange gültig sein dürfen, solange sie notwendig und verhältnismäßig sind. Ich kann Ihnen versichern, ich schaue besonders darauf, weil es mir wirklich ein Anliegen ist, dass wir in diesem menschenrechtssensiblen Bereich die Maßnahmen nicht länger als not­wendig aufrechterhalten.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte.


Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Meine Zusatzfrage bezieht sich jetzt weniger auf den Strafvollzug, sie ist eher generell gehalten. Es hat ja aufgrund der Pandemie im Justizbereich einige gesetzliche Änderungen gegeben, die Erleichterungen im Vollzug der Gesetze gebracht haben. Können Sie mir vielleicht drei Beispiele sagen, welche davon Sie ins Regelwerk übernehmen wollen beziehungsweise welche zu übernehmen Sie vorschlagen wollen?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das große Thema war ja die Frage der Videoverhandlungen: Viele wollen Videoverhandlungen, andere sagen, das widerspreche dem Unmittelbarkeitsgrundsatz gerade im Bereich des Strafrechts. Bei Vorführungen vor einen gesetzlichen Richter ist die Frage: Kann man das per Video machen oder muss man zu einem Gericht fahren? Da hätten wir sogar vorgeschlagen, dass wir die Videoverhandlungen ausdehnen. Es hat aber viel Kritik gegeben, daher habe ich das jetzt einmal zurückgenommen und eine Arbeitsgruppe mit Expertinnen und Experten einberufen, die sich dieses Thema – welche Maßnahmen wir zusätzlich über­nehmen sollten, um schneller und effizienter zu werden, ohne damit die Menschen­rechtsstandards, und da spreche ich den Unmittelbarkeitsgrundsatz an, runterzuschrau­ben – genau anschauen.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Jachs. – Bitte.


Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Die Coronapandemie hatte auch Auswirkungen auf die Häftlingszahlen und hat uns gezeigt, dass die Raumverhältnisse in den österreichischen Justizanstalten, die ja naturgemäß ohnehin begrenzt sind, an ihre Kapazitätsgrenzen kommen. Das war natürlich in den Monaten der erhöhten Ansteckungsgefahr sehr problematisch. Sie haben uns schon er­klärt, welche Auswirkungen die Pandemie auf die Unterbringung der Häftlinge gehabt hat. Mich würde das heurige Bauprogramm für die österreichischen Justizanstalten inter­essieren. Können Sie uns das noch kurz darlegen?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Ministerin, bitte.


Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Bauprojekte der Justizanstal­ten sind deswegen auch so wichtig, weil wir in den Justizanstalten de facto eine Überbe­lastung haben. Die Überbelastung ist in der Pandemie aufgrund der Strafaufschübe zu­rückgegangen, wie Sie richtig gesagt haben, aber wir sehen langsam, dass die Zahlen in den Justizanstalten wieder ansteigen.

Bauprojekte sind rechtlich und faktisch immer mit einer gewissen Vorlaufzeit verbunden, wir haben aber dieses Jahr und auch letztes Jahr im Budget Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, um Bauprojekte voranzutreiben. Unter anderem wird die Justizanstalt Asten ausgebaut, weil wir gerade im Maßnahmenvollzug sehen, dass die Zahlen explodieren. Wir brauchen im eigenen Wirkungsbereich eine Justizanstalt, wo sich das ausgeht. Die Justizanstalt Asten wird ausgebaut und viele andere Justizanstalten werden renoviert


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