Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais. – Ich erteile es Ihnen.
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Liebe Fernsehzuseher! Frau Kollegin Heinisch-Hosek und Herr Kollege Wurm, wenn Sie bekritteln, dass wir das Impfpflichtgesetz abändern, so hat uns die Pandemie, glaube ich, gelehrt, dass es ständig neue Herausforderungen und Situationen gibt. (Heiterkeit der Abg. Belakowitsch.) Daher sind Abänderungen, glaube ich, wichtig.
Wir haben dieses Gesetz so gemacht, dass es auf viele Fragen Antworten gibt, und so bedarf es auch heute dieser Abänderung. Wie Sie wissen, können seit Montag jene Leute, die eine Impfbefreiung brauchen oder wollen, sich auf Plattformen der jeweiligen Bundesländer entsprechend anmelden. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Da braucht es einfach noch technische Anpassungen, nämlich – der Herr Minister hat es schon angesprochen – konkrete Formulierungen (Abg. Wurm: ...Datenschutz!), was den Datenschutz und die Datenplattform betrifft. So ist das, glaube ich, eine gute Sache. (Abg. Belakowitsch: Sie glauben oder Sie wissen, dass es eine gute Sache ist? Sie glauben es nur!)
Ich möchte jetzt aber auch noch zum Antrag betreffend die Impfkampagne sprechen. Es geht darum, die Pandemie so schnell wie möglich zu bewältigen, und das ist etwas, das wir alle wollen. Wie es meine Kollegin vorhin schon angesprochen hat, braucht es da einen Mix an Impfmotivationen, der gewünscht worden ist. Ein Teil dieser Motivation wäre natürlich auch die Gemeindeprämie gewesen, damit man zu einer höheren Impfquote kommt. Dafür braucht es aber eine verfassungsrechtliche Mehrheit, und da diese heute nicht gefunden werden kann, können die 525 Millionen Euro an die Gemeinden momentan eben noch nicht ausgeschüttet werden.
Ich verstehe da die Fraktion der SPÖ nicht, dass Sie heute hier nicht mitstimmen und es blockieren, denn auch dieses Gesetz wäre eine Möglichkeit, wie Sie es selbst gerade vorhin gesagt haben, zur Bekämpfung der Pandemie.
Ein Abänderungsantrag soll nun aber sicherstellen, dass wir die Impfkampagnen in den Gemeinden hier auch gesetzlich verankern können; danach sollen die 75 Millionen Euro den Gemeinden eben für die verschiedenen Dinge ausbezahlt werden: für Gedrucktes, für Onlinekampagnen, Informationen durch Ärzte, Vereine und andere Dinge. (Abg. Belakowitsch: Für Umfragen! – Abg. Wurm: Umfragen auch! Umfragen!)
Wie schon von meiner Kollegin angesprochen, soll es von der Administration her natürlich relativ einfach sein: Es bedarf lediglich einer widmungsgemäßen Verwendung. Dies gilt bis zum 31. Dezember 2022.
So möchte ich mich bei all den Gemeinden bedanken, die diesbezüglich wirklich schon viel Engagement an den Tag gelegt und auch großen Einsatz bei der Bekämpfung der Pandemie gezeigt haben, und darf nun folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Martina Diesner-Wais, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausschusses (1352 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID-19, 2235/A
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der im Titel bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
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