Palliativ- und Hospizarbeit braucht aber auch sehr, sehr hohe Standards, meine Damen und Herren, sie braucht regelmäßige Helferkonferenzen und Supervision – darauf müssen wir achten – und sie braucht neben guter Ausbildung auch regelmäßige Weiterbildung.
Wie gesagt, ich glaube, wir sind da am richtigen Weg. Ich möchte noch betonen, dass in Kärnten – ich bin Kärntnerin – seit 2005 ein Landesverband von Hospiz- und Palliativeinrichtungen besteht und speziell die Caritas, die Diakonie und das Rote Kreuz Pionierarbeit geleistet haben. Auch das möchte ich einmal betonen, nämlich dass da sehr, sehr viele Organisationen mitgearbeitet haben.
Meine Damen und Herren, zum Schluss kommend: Der letzte Lebensabschnitt ist immer eine Ausnahmesituation für alle Beteiligten. Es entsteht ein besonderer Leidensdruck, es entstehen Fragen, die mit Überforderung, mit Wut, mit Angst, mit Trauer, mit Hoffnungslosigkeit, aber auch mit der Suche nach Frieden und mit Abschiednehmen und Trauer zu tun haben. Das ist eine Ausnahmesituation, und daher ist es auch so wichtig, die richtige Begleitung zu organisieren.
Ein französischer Arzt aus dem 16. Jahrhundert hat sinngemäß gemeint: Wenn es nichts mehr zu tun gibt, ist viel zu tun: Heilen – manchmal, lindern – oft, trösten – immer. Das ist auch das Leitmotiv der internationalen Palliative-Care-Bewegung. Ich denke, das ist ein sehr, sehr schönes Leitmotiv. Ich danke allen, die heute diesem Meilenstein für die Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich zustimmen. Und noch einmal ein großes Dankeschön allen, die mit dazu beigetragen haben, dass wir heute diesen Beschluss fassen können. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
16.51
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das scheint auch nicht der Fall zu sein.
Wie vereinbart verlegen wir die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2192/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1333 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2214/A der Abgeordneten August Wöginger, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1334 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2217/A der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen
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