Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung, 14. Juni 2022 / Seite 98

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Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Weiters teile ich mit, dass die Abgeordneten Becher, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Bautenausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2429/A der Abge­ordneten Becher, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 5. Juli 2022 zu setzen.

Dieser gegenständliche Antrag wird auch gemäß der Geschäftsordnung nach Beendi­gung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Weiters teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Rauch beantragt hat, dem Umweltaus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 2580/A der Abgeordneten Rauch, Kolle­ginnen und Kollegen eine Frist bis 15. Juni 2022 zu setzen.

Auch dieser Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhand­lungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Und schließlich teile ich mit, dass Frau Abgeordnete Fürst beantragt hat, dem Verfas­sungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2124/A der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 15. Juni 2022 zu setzen.

Auch dieser Antrag wird nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Ab­stimmung gebracht werden.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist


Präsidentin Doris Bures: Da wir jetzt zu Abstimmungen kommen, frage ich die Frak­tionen, ob wir auch gleich fortfahren können. – Mir wird Zustimmung signalisiert. Dann gehe ich auch so vor.

Um die Punkte 8 bis 10 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.

Bei den Punkten 8 bis 10 handelt es sich um den Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 2571/A der Abgeordneten Singer, Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeits­gesetz geändert wird (1522 der Beilagen), sowie um

den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 2484/A der Abgeordneten Stocker, Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsge­setz, das BFA-Verfahrensgesetz und das Asylgesetz geändert werden (1520 der Beila­gen), und

den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 2288/A(E) der Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiederer­öffnung des Wachzimmers am Bahnhof Wiener Neustadt“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Damit ist auch die erforderliche Zweidrittelmehrheit sicher­gestellt.

Behandlung der Tagesordnung


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 3 und 4 sowie 6 und 7 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

 


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