Redezeitbeschränkung
Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 166, SPÖ 115, FPÖ 94, Grüne 85 sowie NEOS 68 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 34 Minuten. Darüber hinaus wird die Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargelegten Redezeitvereinbarungen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Somit gehen wir in die Tagesordnung ein.
Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 2596/A(E) der Abgeordneten Norbert Sieber, Heike Grebien, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verfahrenserleichterung bei erhöhter Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung (1514 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße die Frau Bundesministerin und erteile Frau Abgeordneter Grünberg das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wenn man Mutter oder Vater wird, verändert sich so einiges im Leben: Der Alltag muss meistens neu gestaltet werden, Prioritäten verschieben sich, und es gilt täglich neue Herausforderungen zu meistern.
Wenn man Eltern von einem Kind mit Behinderung wird, warten meistens noch zusätzliche besondere Herausforderungen auf einen. Betreuung und Förderung der Entwicklung des Kindes sind je nach Art und Ausmaß der Behinderung oft sehr zeitintensiv. Hinzu kommen oft noch Behördengänge, Anträge, die ausgefüllt werden müssen, und auch Besuche von Sachverständigen, die Gutachten erstellen, damit man eben auch die Unterstützungsleistungen bekommt.
Familien mit Kindern mit Behinderungen sind ständig mit finanziellen und bürokratischen Herausforderungen konfrontiert. Um diesen Familien etwas Arbeit abzunehmen, liegt uns heute ein Entschließungsantrag vor: Das Verfahren zur Erlangung der erhöhten Familienbeihilfe bei minderjährigen AntragstellerInnen soll vereinfacht und beschleunigt werden. Wir entlasten somit Familien mit Kindern mit Behinderungen.
Nun noch kurz zur Erklärung: Für erheblich behinderte Kinder wird zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe ein Erhöhungszuschlag gewährt, die sogenannte erhöhte Familienbeihilfe. Die Voraussetzung dafür ist entweder ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent oder eine Erwerbsunfähigkeit. Für den Nachweis der Behinderung muss eine Untersuchung einer sachverständigen Ärztin beziehungsweise eines sachverständigen Arztes stattfinden, und diese oder dieser muss dann ein Gutachten erstellen.
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