Jetzt ist es aber so, dass minderjährige BehindertenpassinhaberInnen für die erhöhte Familienbeihilfe derzeit einen zusätzlichen Nachweis des Sozialministeriumsservice erbringen müssen, obwohl die Voraussetzungen für den Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe und für die Ausstellung eines Behindertenpasses ident sind. Das wird es aber zukünftig nicht mehr so geben, denn wir entlasten Familien mit Kindern mit Behinderungen.
Bereits im Regierungsprogramm haben wir uns darauf geeinigt, dass es unbedingt Verbesserungen für diese Familien geben muss. Mit dem vorliegenden Antrag wird in Zukunft das Verfahren zur Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für minderjährige AntragstellerInnen einfacher und schneller gemacht und auch unnötige Bürokratie vermieden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Wie bereits erwähnt haben Familien mit Kindern mit Behinderungen zumeist einen größeren Aufwand im Alltag. Deshalb ist es umso wichtiger, genau für diese Familien Erleichterungen zu schaffen. Das ist aber nicht die einzige Maßnahme, die wir setzen, um Familien mit Kindern mit Behinderungen zu unterstützen, denn auch die bereits angekündigte Pflegereform bringt Verbesserungen für diese Familien. So wird zukünftig die erhöhte Familienbeihilfe nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet. Davon profitieren 45 000 Personen, die monatlich 60 Euro mehr bekommen. Zusätzlich wird der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz von bisher einem Monat auf drei Monate verlängert, und es wird ab 2023 ein Angehörigenbonus von 1 500 Euro für die Person geschaffen, die die Hauptpflege zu Hause erledigt.
Auch bei der Zuwendung in puncto Ersatzpflege kommt es zu Verbesserungen, und zwar gibt es künftig für pflegende Angehörige bereits nach drei Tagen einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die Ersatzpflege. Bisher war dies in der Regel erst ab sieben Tagen der Fall.
Es werden also zahlreiche Maßnahmen von dieser Bundesregierung gesetzt, um Familien mit Kindern mit Behinderungen finanziell zu unterstützen, aber auch um ihnen Arbeit abzunehmen. Wir entlasten Familien mit Kindern mit Behinderungen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
13.20
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Wimmer. – Bitte.
Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Vor allem auch sehr geehrte Zuseher und Zuseherinnen hier im Haus und vor den Fernsehbildschirmen! Wir stimmen diesem Antrag gerne zu. Wie Kollegin Kira Grünberg ausgeführt hat, gibt es damit eine Erleichterung im Verfahren für erhöhte Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung, und es ist natürlich gut, wenn entbürokratisiert wird und Verfahren vereinfacht werden. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Unverständlich ist uns allerdings, warum ihr heute keinen Gesetzesantrag vorlegt. Einen Gesetzesantrag zu beschließen, wäre auch heute hier möglich gewesen. Ihr habt euch also selber einen Arbeitsauftrag erteilt – ich hoffe, dass ihr ihn auch unverzüglich abarbeitet.
Unverzüglicher Handlungsbedarf besteht auch beim Zugang zur Familienbeihilfe für die Familien, für die Frauen und Kinder, die jetzt aus der Ukraine, aus dem Krieg zu uns gekommen sind. Bereits vor Wochen, Frau Bundesministerin, haben Sie zugesagt, dass es eine entsprechende Anpassung im Gesetz geben wird. Die Wochen sind vergangen und es gibt noch immer keine Lösung, weil die Regierungsparteien sich in diesem Fall nicht einigen können. Wir wissen aus vielen Gesprächen mit Betroffenen, dass gerade
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