Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung, 14. Juni 2022 / Seite 187

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Präsidentin Doris Bures: Ich würde Sie ersuchen, der Rednerin wieder ein wenig mehr Aufmerksamkeit zu schenken. – Bitte, Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort.


Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (fortsetzend): Danke für die Unterstützung. – Sehr geehrte Damen und Herren, Wohnen ist ein Thema, das jeden und alle bewegt, ein Grundbedürfnis, das jeder Mensch in Österreich hat. Jeder will ein Dach über dem Kopf haben, jeder will bestmöglich und schön wohnen.

Das Modell der Gemeinnützigkeit in Österreich gibt es seit 70 Jahren, und es sorgt für leistbares Wohnen. Nicht alle Menschen, aber viele – ein Viertel der Bevölkerung in Ös­terreich – wohnen in diesen gemeinnützigen, geförderten Wohnungen. Sie können sie mieten, sie können sie kaufen, sie können sie mieten und anschließend kaufen. Und das ist der Punkt, bei dem Kollegin Becher – ich sage es immer wieder bei meinen Reden: die geschätzte Kollegin Becher – danebenliegt: Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ist nicht alleine ein Mietrecht. Es gibt eben genau aufgrund des gesetzlichen Auftrags auch die Möglichkeit, Eigentum zu erwerben, weil Eigentum letztendlich der beste Schutz gegen Altersarmut ist, und deswegen brauchen wir dieses Gesetz und Adaptie­rungen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Wenn Kollege Lercher hier heraußen steht und den Wohnbe­reich der Marktlogik entziehen will, dann kann ich nur fragen: In welcher demokratisch pluralistischen Welt lebt er denn gerade? – Ich meine, wir sind in Österreich aus meiner Sicht noch immer eine parlamentarische Demokratie. Die Menschen entscheiden nach ihrem freien Willen, was sie wollen (Abg. Haubner: Das soll so bleiben!), und wir als Politik müssen reagieren, wenn es Probleme gibt, bestmögliche Lösungen anbieten, aber doch nicht ein kommunistisches Regime in Österreich einführen (Zwischenruf des Abg. Lercher) – auch nicht bei dem so wichtigen Thema des Wohnens. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Steuerbegünstigungen, die Förderungen in den Ländern schaffen natürlich bei dem ganzen Thema der gemeinnützigen Bauvereinigungen einen besonderen Aspekt: Sie müssen eben aufgrund dieser Gelder, die sie bekommen, einer besonders strengen Prüfung und Kontrolle unterzogen werden. Ich kann es überhaupt nicht verstehen, dass die SPÖ heute bei diesem wichtigen Schritt nicht mitgeht, wenn die Kontrolle verschärft wird, wenn der Revision ein weiteres Mittel in die Hand gegeben wird, nämlich indem wir verlangen, dass ausgewiesene Experten mit einem eigenen Prüfverband diese Revision ausüben dürfen.

Was bedeutet das denn? – Die Revisoren in diesen genossenschaftlichen Revisionsver­bänden prüfen nämlich ganz wichtige Punkte – die Sparsamkeit, die Zweckmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit –, und das kann ja nicht sein, dass das der SPÖ wurscht ist. (Abg. Leichtfried: Uns ist gar nix wurscht!) Darüber hinaus sind sie Abschlussprüfer. Und sie müssen was kennen? – Das, wo die SPÖ heute eine kleine Themenverfehlung gemacht hat: nämlich das WGG als solches.

Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz hat eben Besonderheiten, insbesondere auch in der Mietzinsbildung, denn dort gibt es ein spezielles Mietrecht, nämlich das Kostende­ckungsprinzip in § 13 und 14, und das könnte man sich auch einmal anschauen, anstatt hier über ein allgemeines Mietrecht mit irgendwelchen Deckeln und Sonstigem zu disku­tieren.

Das WGG hat gute und sinnvolle Regelungen – vor 70 Jahren wurde es geschaffen und immer wieder adaptiert. Immer dann, wenn es notwendig war, haben wir hingeschaut. Mit unserem Minister haben wir jetzt auch hingeschaut im Hinblick darauf, dass eben dieser eigene Prüfungsbetrieb da sein muss, damit die Spezialistinnen und Spezialisten da sind. Die müssen die prüfungsrelevanten Verordnungen kennen. Ein normaler Wirt­schaftsprüfer muss die Bilanzgliederungsverordnung oder die Gebarungsrichtlinie nicht


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