ausgebildete Leute im Bereich der Wirtschaftspolitik, der Arbeitsrechtsberatung, Sozialrechtsberatung, das sind Angestellte, das sind sehr oft sehr gut ausgebildete Angestellte. Das Interessante ist: Es gibt einen Einkommensbericht des Rechnungshofes. Kollege Loacker, den kennst auch du. Wenn man im Einkommensbericht des Rechnungshofes nachschaut, was denn so die Angestellten beispielsweise nach einer gewissen Betriebszugehörigkeit verdienen, sieht man: Angestellte, die über 20 Jahre in einem Betrieb arbeiten – du hast von 40 Jahren gesprochen –, verdienen im Jahr 66 000 Euro im Median. Das heißt, 50 Prozent verdienen mehr, 50 Prozent weniger. Weißt du, wie viel 66 000 Euro durch 14 ist? – 4 700 Euro. Das ist das mittlere Angestellteneinkommen nach 20 Jahren in einem Betrieb. Das ist nicht ein unglaubliches Privileg, das ist nicht ein Einkommen, das ein Traumgehalt darstellt – nein! –, sondern das ist der Median nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit.
Das heißt, Arbeiterkammerangestellte – Expert:innen, Akademiker:innen, gut ausgebildete Menschen, die Expertise in der Interessenvertretung liefern, in der Beratung arbeiten – verdienen nach 40 Jahren 4 700 Euro. Das sind keine Traumgehälter, das sind eigentlich relativ normale Angestelltengehälter. Wenn du es nicht glaubst, schau im Rechnungshofbericht 2020 nach!
Das andere ist natürlich noch die übliche Geschichte mit der AK-Umlage: Die Diskussion führen wir tatsächlich auch regelmäßig. 2010 hatte die AK 3,29 Millionen Mitglieder, 2022 waren es 4 Millionen Mitglieder. Alleine schon aus der größeren Mitgliederzahl ergeben sich die höheren Beiträge, auch die Einkommen führen zu mehr Beiträgen. Interessant ist auch, wenn ich tatsächlich die AK-Umlage auf das Jahreseinkommen umrechne – nicht auf die zwölf Monate –, denn dann komme ich auf eine AK-Umlage von 0,43 Prozent. Da sind wir den 0,4 Prozent sogar recht nah. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
21.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Michael Bernhard. – Bitte, Herr Abgeordneter.
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