Ständiger Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten (1/SA-IA XXVII. GP) seit 11.12.2019

Der Ständige Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten ist zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit eingerichtet. Die Sitzungen des Ständigen Unterausschusses des Ausschusses für innere Angelegenheiten sind grundsätzlich geheim.