COVID-19-Maßnahmengesetz und Epidemiegesetz 1950 (240334/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Bericht und Antrag (1313 d.B.) des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Epidemiegesetz 1950 geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Dieser überfallsartige Vorstoß, der Strafen für Vergehen drastisch erhöht, die nach verfassungsgerichtlicher Entscheidung dann in sehr vielen Fällen gar nicht gegeben bzw. gerechtfertigt oder hinreichend argumentiert sind ist ungeheuerlich!

Hier wird offenbar durch die Exekutive und Mehrheit in der Legislative damit spekuliert, dass sich (in letzter Konsequenz zu Unrecht) Bestrafte im diesbezüglichen Verfahren so wenig juristisch kundig und daher taktisch ungeschickt verhalten - da sie sich in den meisten Fällen keinen Rechtsbeistand leisten können, dass sie selbst bei späterer Aufhebung der Regelung durch den VfGH durch "Schuldanerkenntnis aufgrund Bezahlung" einer Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Strafe verlustig gehen oder auf einen "Gnadenakt" jener Exekutive angewiesen sind, die sie zuvor fahrlässig oder sogar absichtlich zu Unrecht bestraft hat.

Allein das schon stellt einen verfassungsmäßig höchst bedenklichen Umstand dar.

Es wird außerdem auf die bereits bei der Staatsanwaltschaft eingebrachte umfassende Sachverhaltsdarstellung hingewiesen:

https://drive.google.com/file/d/1OUphVTUaN3cVYkP-dSZ3thPwtjAN9ZWN/view?usp=sharing

Gerade im Hinblick auf eine höchst problematische Beschlusslage zu einer haarsträubend argumentierten Impfpflicht ist diese Novelle besonders kritisch zu sehen, da ja per frei und oft verfassungswirdrig gehandhabter Verordnung im Handstreich jedwede Handlung als Ungeimpfter ab Inkrafttreten des Gesetzes als rechtswidrig und daher strafbar bezeichnet werden kann. Mit schier unabsehbaren Folgen - auch für die Verwaltungsbehörden und Gerichte.

Man scheint gerade alles dranzusetzen, sämtliche Systeme in unserer Republik mutwillig an die Wand zu fahren - aus welchem Beweggrund auch immer.

Statt für Verstöße gemäß COVID-19-Maßnahmengesetz die Strafen zu erhöhen, ist dieses Gesetz unverzüglich außer Kraft zu setzen.

Ebenso ist auch das Epidemiegesetz 1950 endlich so zu handhaben, wie es das Gesetz i.e.S. erlaubt - und somit der restliche Verlauf einer dank Omikron endlich auslaufenden Pandemie epidemiologisch sinnvoll zu handhaben, statt seit schon schier endlos erscheinender Zeit bloß Impfungen zu pushen.

Wir verweisen dazu auf unseren 18. Offenen Brief:

https://drive.google.com/file/d/1re6YNxqtAzbw0TeuZfsPh-dPtx37TxHQ/view?usp=sharing

Andere Staaten machen uns gerade vor, wie es WIRKLICH geht und öffnen das öffentliche Leben wieder.

Nur hierzulande scheint man - statt aus Fehlern zu lernen - noch eines draufsetzen zu wollen!

Cui bono?

Stellungnahme von

Demokratische Alternative; Vorstand

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