Stellungnahme
Stellungnahme betreffend das Volksbegehren (1798 d.B.) "Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen"
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Das Volksbegehren ist aus meiner Sicht zur Gänze unterstützenswert. Es wäre womöglich zusätzlich zu fragen, ob aufgrund der verhängten (teils drakonischen) Strafen nebst Schadenersatz in manchen Fällen nicht vielleicht auch Schmerzensgeld gemäß § 1325 ABGB (bzw. in Folge mancher OGH-Entscheidungen, wonach jener Paragraph z.B. auch die seelische Gesundheit mitumfasst) zu urgieren wäre. Auch stellt sich die Frage, ob Menschen, die sich ausschließlich aus Angst vor Jobverlust oder Geldstrafen impfen haben lassen, obwohl sie es an sich gar nicht gewollt haben, nicht ebenfalls ein Schmerzensgeld zustünde.