COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (48857/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Eine endgültige Zulassung ist überhaupt erst denkbar, wenn die Zulassungsstudie abgeschlossen ist, die noch bis 2. Mai 2023 läuft. Auch alle „Specific Obligations“ müssten abgeschlossen und erfüllt sein.

Außerdem ist es wissenschaftlich nicht evidenzbasiert, dass Genese nach 180 Tagen diskriminiert werden, indem sie ihren Genesungsstatus verlieren. Aktuelle Studienergebnisse (sieh Studie aus Katar: Abu-Raddad LJ, Chemaitelly H, Bertollini R; National Study Group for COVID-19 Epidemiology. Severity of SARS-CoV-2 Reinfections as Compared with Primary Infections. N Engl J Med. 2021 Dec 23;385(26):2487-2489. doi: 10.1056/NEJMc2108120. Epub 2021 Nov 24. PMID: 34818474; PMCID: PMC8631440) beweisen das Gegenteil. Die zentralen Ergebnisse sind wie folgt und das geplante Gesetz steht im Widerspruch zu diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Wahrscheinlichkeit einer schweren Erkrankung bei der Reinfektion war 0,12 mal (95% Konfidenzintervall [CI], 0,03 bis 0,31) als bei der Primärinfektion ( Tabelle 1 ). Es gab keine Fälle einer kritischen Erkrankung bei der Reinfektion und 28 Fälle bei der Primärinfektion (Tabelle S3), bei einer Odds Ratio von 0,00 (95%-KI, 0,00 bis 0,64). Es gab keine Todesfälle durch Covid-19 bei der Reinfektion und 7 Fälle bei der Primärinfektion, was zu einer Odds Ratio von 0,00 (95% CI, 0,00 bis 2,57) führte. Die Wahrscheinlichkeit des kombinierten Outcomes einer schweren, kritischen oder tödlichen Erkrankung bei der Reinfektion war 0,10-mal (95%-KI, 0,03 bis 0,25) als bei der Primärinfektion. Sensitivitätsanalysen stimmten mit diesen Ergebnissen überein (Tabelle S2).
Reinfektionen hatten eine um 90 % geringere Wahrscheinlichkeit, zu einem Krankenhausaufenthalt oder zum Tod zu führen als Primärinfektionen. Vier Reinfektionen waren schwer genug, um zu einem Krankenhausaufenthalt in der Akutversorgung zu führen. Keiner führte zu einem Krankenhausaufenthalt auf einer Intensivstation und keiner endete mit dem Tod. Reinfektionen waren selten und verliefen im Allgemeinen mild, vielleicht wegen des vorbereiteten Immunsystems nach der Primärinfektion.
In früheren Studien haben wir die Wirksamkeit einer früheren natürlichen Infektion als Schutz vor einer erneuten Infektion mit SARS-CoV-2 bewertet 2,3 mit 85% oder mehr . Dementsprechend beträgt das Risiko für eine schwere Reinfektion bei einer Person, die bereits eine Primärinfektion hatte, nur etwa 1 % des Risikos einer zuvor nicht infizierten Person mit einer schweren Primärinfektion. Es muss festgestellt werden, ob ein solcher Schutz gegen schwere Erkrankungen bei einer erneuten Infektion über einen längeren Zeitraum anhält, analog zu der Immunität, die sich gegen andere saisonale „gewöhnliche Erkältungs“-Coronaviren entwickelt, 4 die eine kurzfristige Immunität gegen eine leichte Reinfektion, aber eine längerfristige Immunität hervorrufen gegen schwerere Erkrankung mit Reinfektion. Wäre dies bei SARS-CoV-2 der Fall, könnte das Virus (oder zumindest die bisher untersuchten Varianten) bei einer Endemie ein harmloseres Infektionsmuster annehmen. 4

Außerdem verstößt das Gesetz gegen den Nürnberg Kodex von 1947. Eine informierte Zustimmung ist nicht gegeben, wenn Druck gegen Personen ausgeübt wird, diese ausgegrenzt werden, mit Berufsverbot, Geldstrafen bis hin zu Ersatzfreiheitsstrafen bedroht werden. Darüber hinaus handelt es sich nur um eine bedingte Zulassung, Langzeitstudien sind ausständig.

Ich ersuche Sie daher dringend, diesen Gesetzesentwurf zurückzunehmen.

Stellungnahme von

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