Bundesstatistikgesetz und Forschungsorganisationsgesetz, Änderung (33/SN-135/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000 und das Forschungsorganisationsgesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Politikwissenschaft begrüßt die im Ministerialentwurf (135/ME) vorgeschlagenen Änderungen zum Bundesstatistikgesetz und zum Forschungsorganisationsgesetz ausdrücklich.

Der Zugang zu Individualdaten aus Registern der öffentlichen Hand ist für weite Teile der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften heute essentiell, genauso aber für die Bildungs- und Gesundheitsforschung. Der bis dato sehr restriktive Zugang zu solchen Daten stellt für die Forschung in Österreich einen gravierenden Wettbewerbsnachteil dar.

Den vielen exzellenten Forscher*innen in Österreich – unter Wahrung höchster Datenschutzstandards – Zugang zu qualitativ hochwertigen Registerdaten zu gewähren, ist aber nicht nur ein Gewinn für den Wissenschafts- und Forschungsstandort Österreich. Es ermöglicht auch in viel größerem Umfang als bisher, auf evidenzbasierte Politikgestaltung zu setzen. Nicht zuletzt die Covid-19-Pandemie hat uns vor Augen geführt, welchen hohen Nutzen die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation politischer Entscheidungen hat.

Die vorliegenden Gesetzesänderungen sind also nicht nur zum Vorteil für die Wissenschaft in Österreich, sie versetzen Forscher*innen in Österreich auch stärker als bisher in die Lage, ihre Fähigkeiten für die Allgemeinheit gewinnbringend einzusetzen.

Mit besten Grüßen,

Univ.-Prof.in Dr.in Gabriele Spilker
(für den Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Politikwissenschaft)