Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Geschätztes Hohes Haus,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Abgeordnete des Nationalrates,
Aufgrund bzw. unter Zuhilfenahme nachfolgender Zitate vom „Institut Trivium United - OFFICE HUMAN RIGHTS“ lehne ich das COVID-19-Impfpflichtgesetz entschieden ab:
Der Europarat (nicht zu verwechseln mit der EU), zu der alle europäischen Staaten außer Weißrussland, dem Kosovo und dem Vatikan gehören, der Pate für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist, hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/2021 u.a. beschlossen, dass niemand gegen seinen Willen unter Druck geimpft werden darf.
Die 47 Mitgliedsstaaten werden darin aufgefordert, vor der Impfung bekannt zu geben, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dass nicht geimpfte Personen nicht diskriminiert werden dürfen.
Ausdrücklich verboten ist auch die Diskriminierung bei bestehenden Gesundheitsrisiken oder wenn eine „Person“ nicht geimpft werden möchte. Impfstoffhersteller sind verpflichtet, alle Informationen über die Sicherheit von Impfstoffen zu veröffentlichen.
Mit dieser Resolution hat Europas größte Menschenrechts-Organisation Standards und Verpflichtungen festgelegt und völkerrechtliche Richtlinien erarbeitet, die von allen 47 Mitgliedsstaaten, auch von der EU als Organisation, angewendet werden müssen.
Diskriminierungen, zum Beispiel am Arbeitsplatz oder Reiseverbote für „Ungeimpfte“, sind damit rechtlich ausgeschlossen.
Das Handeln gegen die Resolution 2361/2021 ist eindeutig ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht (VStGB § 5 Unverjährbarkeit)!
Am 8. Oktober 2021 erklärte die Präsidentin der Kommission, Ursula von der Leyen: „Unsere Verträge sind sehr klar. DAS EU-RECHT HAT VORRANG VOR NATIONALEM RECHT, EINSCHLIEßLICH VERFASSUNGSRECHTLICHER BESTIMMUNGEN.“
Am 27. Januar 2021 verabschiedete der Europarat diese Resolution zu Impfstoffen gegen COVID-19. Die Parlamentarische Versammlung fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Union nachdrücklich auf, „dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte“, und „dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden“.
Im Anhang finden Sie die gesamte Resolution 2361 (2021) als *.pdf-Datei in deutscher Sprache zum Nachlesen bzw. nachfolgend der zugehörige link: https://pace.coe.int/en/files/29004/html
Ich ersuche Sie eindringlich von diesem Gesetzesentwurf im Sinne der Menschlichkeit Abstand zu nehmen, und diesem NICHT zuzustimmen!
Vielen Dank und
Freundliche Grüße
Manfred Taferner