COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (12570/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

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Inhalt

Impfzwang-Gesetz

« Unisquisque est suae vitae custos, respublica vero boni communis. » Dass jeder Einzelne der Hüter seines Lebens ist, das Gemeinwesen hingegen (der Hüter) des gemeinsamen Guten, wusste bereits der Dominikaner Domingo de Soto im 16. Jahrhundert. Von diesem Grundsatz in Form einer allgemeinen und alternativlosen Impfpflicht abzugehen stellt eine unerhörte und unverständliche Zäsur in der Geschichte unserer Republik dar. Die Grundrechtsbeschneidungen einer Zwangsimpfung dürften nicht zuletzt hinsichtlich der jüngsten Virusmutationen verfassungswidrig sein.

Österreich wäre das erste demokratische Land, das eine Corona-Impfpflicht einführen würde. Und das nicht ohne Grund. Seit 1964 genießt bei uns das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verfassungsrang - dieses ist Bestandteil der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1958. Ein weiterer Artikel der EMRK, Artikel 8, ist der Schutz vor Eingriff in das Privatleben. Eine allgemeine Impfpflicht würde nicht nur gegen die Österreichische Bundes-Verfassung verstoßen, sondern wäre also auch in mehrfacher Hinsicht menschenrechtswidrig. Zudem widerspricht eine Impfpflicht klar der Entschließung 2361 von 2021 des Europarates, die sich gegen eine Impfpflicht im Zusammenhang mit COVID-19-Impfstoffen ausspricht. Der Europarat ist bekanntlich in erster Linie mit Menschenrechtsfragen betraut.

Die Omikron-Variante des Corona-Virus dürfte noch im Jänner die nächste Infektionswelle auslösen. Laut den bisherigen Erfahrungen sollen Personen mit zwei Impfdosen kaum geschützt sein und selbst für Personen mit Dritt- bzw. Auffrischungsimpfungen soll der Schutz vor symptomatischen Erkrankungen aufgrund einer Ansteckung mit Omikron gerade einmal 70 Prozent betragen. Christoph Steininger von der MedUni Wien erklärte am 15.12.2021 (Der Kurier) ganz klar: „Omikron kann sich aufgrund seiner vielen Mutationen dem Immunsystem Geimpfter und Genesener aber zum Teil entziehen. Südafrikanische Daten zeigen, dass Genesene ein 2,4-fach erhöhtes Risiko haben, sich erneut anzustecken. Daten aus Großbritannien belegen ein drei- bis achtfach höheres Risiko.“

Eine Impfpflicht ist aber laut Verfassungsexperten nur dann gesetzlich gedeckt, wenn sie auch dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entspricht; dadurch, dass Omikron – die bald vorherrschende Virusvariante – aber den Impfschutz unterläuft, wäre sie nicht mehr gerechtfertigt und damit eindeutig verfassungswidrig.

Zudem ist die Impfung nicht alternativlos – ein weiterer Punkt zur Frage der Verhältnismäßigkeit: Die endgültigen Daten einer Studie des Corona-Medikaments Paxlovid bestätigten beispielsweise eine hohe Wirksamkeit der Pille – auch gegen die Omikron-Variante. Die EU-Arzneimittelbehörde EMA prüft zurzeit nicht ohne Grund eine Notfallzulassung.

Menschen gegen ihren Willen zur Injektion einer nicht ausgereiften und neuartigen Impfung zu zwingen, die ihnen nicht einmal den Schutz bietet, der ihnen von Regierungspolitikern versprochen wurde, widerspricht allen Grundsätzen der Ethik und des liberalen Rechtsstaates.
Eine Impfung muss daher die freie Entscheidung eines jeden Einzelnen bleiben!

Ich spreche mich daher in aller Deutlichkeit gegen dieses Gesetz aus!

Stellungnahme von

Steiner, Christoph

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