COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (12487/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Eine allgemeine Covid-19-Impfpflicht stellt einen massiven Eingriff in unsere verfassungsrechtlich abgesicherten im Zeitablauf weiterentwickelten Grundrechte dar. Ein solcher Eingriff wäre nur zu lässig, wenn es sich dabei um eine geeignete Maßnahme zur Pandemiebekämpfung handelt was aus folgenden Gründen ernsthaft anzuzweifeln ist:

1) Am Beginn wurde der Bevölkerung eingeredet, dass eine Impfung ausreichen würde. Mittlerweile haben viele Bürger schon die 2te bzw. 3te Impfung erhalten, wobei Mutationen wie Omikron in der Lage sind den Impfschutz zu unterlaufen, sodass der Impfschutz angepasst und somit weitere von der Zahl her aus heutiger Sicht zahlenmäßig nicht vorhersehbare Impfungen erforderlich sein werden deren Nebenwirkungen auf das menschliche Immunsystem weder kurz- noch langfristig vorhersehbar sind, geschweige denn durch unabhängige Studien erforscht wurden.

2) Auch wurde wie wir mittlerweile wissen fälschlicherweise versprochen, dass es ab einem gewissen Prozentsatz an Geimpften zur Herdenimmunität kommt, was falsch ist, weil auch Geimpfte nicht nur Covid-19 bekommen sondern auch ANDERE anstecken können.

3) Weiters wird immer behauptet, dass Geimpfte vor einem schweren Verlauf geschützt wären, was bedeuten würde, dass man Geimpften im Spital unterstellt, dass sie sich zu ihrem Vergnügen hineingelegt hätten. Es sollte unbestritten sein, dass sich auch Geimpfte in Spitalsbehandlung befinden.

4) Es wird Impfung mit Immunisierung gleich gesetzt, was medizinisch falsch ist, weil bei rund 1/5 der Bevölkerung die Impfung nachweisbar keine Immunisierung auslöst.

5) Eine Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften zur Pandemiebekämpfung sachlich falsch ist, da Geimpfte Covid-19 bekommen und weitergeben können und man zwischen Infizierten und Nichtinfizierten unterscheiden müsste.

6) Es andere gelindere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung wie TESTPFLICHT für ALLE um die INFIZIERTEN erkennen und absondern zu können gibt.

7) Nachdem die Politik lange eine Impfpflicht ausgeschlossen hat sind die starken Bedenken so mancher Bevölkerungsgruppe mehr als verständlich. Durch eine Impfpflicht besteht die Gefahr, dass die Bevölkerung ihr letztes Vertrauen in die Politik verliert und damit ein kaum wiedergutzumachender Schaden für unser Land entsteht.

8) Nicht nur die Impfpflicht sondern auch der Lockdown für Ungeimpfte ist meines Erachtens verfassungswidrig, weil von regelmäßig PCR-Getesteten kein im Vergleich zu ungetesteten Geimpften erhöhtes Risiko ausgeht, womit hier diskriminiert, ausgegrenzt und ein Impfapartheidskurs gefahren wird, der zusätzlich auch noch die Gesundheit der Ausgegrenzten und auch den Wohlstand unseres Landes gefährdet.

9) Meines Wissens einzigartig ist, dass man bei der Covid-19-Impfung defacto einen Haftungsausschluss unterschreiben muss. Nicht nur dass Impfpflicht und Haftungsausschluss kaum unter einen Hut zu bringen sind wäre eine Änderung der Vorgangsweise eine Diskriminierung von bisher Geimpften. Anderseits ist auszuschließen, dass Impfskeptiker bei einer Impfpflicht einen Haftungsausschluss unterzeichnen.

10) Mal abgesehen davon, dass durch Berufungen gegen Strafen die Behörden auf Jahre massiv belastet werden dürfte auch das fortwährende Strafen während laufender Verfahren rechtswidrig, weil unverhältnismäßig sein.

Stellungnahme von

Cvrkal, Robert

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