COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (19343/SN-164/ME)

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Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Als Pharmazeutin, Apothekerin und Mutter bringe ich hiermit meine fachlich fundierten und menschlichen Einwände gegen das geplante COVID-19-Impfpflichtgesetz vor, welches aus (mit Fakten und Literatur jederzeit belegbaren) 10 Gründen zur Gänze abzulehnen ist.

Zusammenfassung:
Eine allgemeine Impfpflicht ab 14 Jahren ist weder verhältnismäßig noch zielführend:
• weil diese die öffentliche Gesundheit nicht schützt (1-10), sondern schadet (1-10)
• weil die wesentlichsten Voraussetzungen dafür fehlen, da die derzeit eingesetzten
COVID-19-Vaccine weder ausreichend sicher noch entsprechend wirksam sind (1-7)
• weil das Impfen von Genesenen und gesunden jungen Menschen nicht indiziert ist (8)
• weil gelindere Maßnahmen nicht im Ansatz ausgeschöpft wurden (9)
• weil eine Impfpflicht die verheerende Gesellschaftsspaltung aggravieren würde (10)


(1) Mangelhafter Impfschutz mit beträchtlichem Schadenspotenzial (2-8):

Offensichtlich bringen die Anti-COVID-Vaccine nicht das, was erhofft und propagiert wurde. Diese wurden seitens der EMA zum Schutz vor einer (schweren) Covid-19-Erkrankung NACH Infektion mit SARS-CoV-2 zugelassen. Ein Schutz vor Infektion/Übertragung war also weder zu erwarten noch ist dieser in Realo gegeben (6), die Effektivität ist begrenzt und lässt schnell nach. Zudem sind die Vaccine nicht sicher, denn bereits 3 von 4 werden wegen schwerwiegender NEBENWIRKUNGEN gar nicht mehr bzw. nur mehr eingeschränkt verwendet (5). Eine Scheinsicherheit mit Schadenspotenzial ist kein Gesundheitsschutz!

(2) Fehlende reguläre Zulassung auf Grund fehlender Daten zu Sicherheit und Effektivität:

Die im Eilverfahren entwickelten und nur kurzzeitig beforschten Vaccine verfügen über eine nur bedingte (!) Zulassung, da wesentliche Daten zu Effektivität und Sicherheit FEHLEN! Fundierte ZWEIFEL an der Korrektheit der noch bis Ende 2022/Anfang 2023 laufenden Zulassungs-Studien (im BMJ publizierte Datenmanipulation) verschärfen deren ohnehin schon begrenzte Aussagekraft. Nutzen und RISIKEN der pharmazeutischen „Schnellschüsse“ sind UNGWISS, was mit Massenimpfungen und Impfpflicht absolut nicht vereinbar ist.

(3) Trügerische Scheinsicherheit durch fälschliche Gleichsetzung klassischen Impfstoffen:

Die Covid-19 Vaccine sind definitiv keine klassischen Impfstoffe wie Masern, Pocken etc., was verallgemeinernde VORURTEILE wie „Impfen schützt“ unrichtig und unzulässig macht. Vielmehr handelt es sich um prophylaktische zelluläre Gentherapeutika, die menschliche Zellen mittels körperfremder mRNA umprogrammieren das Antigen („Feindesprotein“) zu produzieren: hier das potenziell TOXISCHE Spike-Protein des SARS-CoV2-Virus. Hingegen spritzt man bei klassischen Tot- und Subunit-Impfstoffen unschädlich (!) gemachte Antigene. Das neuartige, kaum erprobte Impfprinzip steht im Verdacht, Autoimmunprozesse, Immun-Dysbalancen und Transfiszierung auszulösen, worauf die Ähnlichkeit der Impf-Nebenwirkungen mit den Symptomen der Virusinfektion stark hindeutet.

(4) Alarmierende Sicherheitssignale erfordern Impf-STOPP zur Nutzen-Schadens-Evaluierung:

Angesichts exorbitanter Meldezahlen müsste die Impfkampagne (zumindest bei den Nicht-Risikogruppen) schon längst ausgesetzt werden - zur gründlichen Risiko-Evaluierung!
Denn in der EudraVigilance-Datenbank zeigt sich eine noch nie dagewesene Häufung an schwerwiegenden NEBENWIRKUNGEN bis hin zu TODESFÄLLEN (3-7). Besonders alarmierend ist die 2021 zunehmende ÜBERSTERBLICHKEIT bei 15-44 Jährigen (EuroMOMO) sowie die parallel zur Massen-Impfkampagne steigende Anzahl kardiologischer und neurologischer NOTAUFNAHMEN ( SITREP Report), die genau zum Nebenwirkungsprofil der Vaccine passen. Hier ist Gefahr in Verzug und ein weiterer Massen-Einsatz unverantwortlich.

(5) Fehlende Sicherheit auf Grund schwerwiegender Nebenwirkungen bis hin zu Todesfällen:

Eine Impfpflicht ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern GEFÄHRLICH, denn die Evidenz zur mangelhaften Sicherheit der Covid-19 Vaccine ist alarmierend ( auch 1- 4). Es häufen sich schwerwiegende Nebenwirkungen bis hin zu Todesfällen - insbesondere bei jungen Menschen. Allein für "Cardiac disorders" werden 2.128 als tödlich gelistet, für "Nervous system disorders" 1.558 als tödlich (Stand: 20. November 2021). Wobei sich nur die SPITZE DES EISBERGES zeigt, denn diese Zahlen liegen mindestens um den Faktor 10 höher - wegen der üblichen 1:10 Untererfassung bei passiver Marktbeobachtung. Skandalöserweise fehlt ein aktives Nebenwirkungs-Monitoring genauso wie zwingende Obduktionen. Warum?

Amtliche MELDUNGEN/EINSCHRÄNKUNGEN untermauern dies: Es ergingen 9 Rote Hand Briefe (behördliche Nebenwirkungs-Warnungen) und bereits 3 von 4 der angeblich „sicheren und wirksamen“ Vaccine sind gar nicht mehr bzw. nur mehr eingeschränkt in Verwendung:

 AstraZeneca: wegen tw. TÖDLICHER THROMBOSEN etc. zunächst eingeschränkt bei Frauen unter 60 ( STIKO/1.4.2021; in Österreich viel später!) bis hin zum diskreten Auslaufen.
 Janssen: detto wegen tw. TÖDLICHER THROMBOSEN etc. und Unwirksamkeit bei Delta
 Moderna: darf wegen *Herz-Schädigung durch MYOCARDITIS/PERICARDITIS nicht mehr bei unter 30-Jährigen eingesetzt werden (STIKO 10.11.2021; in Nordländern viel früher)
 PfizerBioNTech: zeigt auch eine Häufung von MYOCARDITIS/PERICARDITIS bei Jungen, was unverständlicherweise in der EU (noch?) zu keiner Anwendungsbeschränkung führt, obwohl mit dem „pharmazeutischen Bruder“ Moderna der toxische mRNA-Klasseneffekt evident ist.

*Herzmuskelentzündungen führen trotz „Ausheilung“ (mit z.T. wochenlangem Krankenstand und anhaltender Schwächung) zu lebenslangen, unheilbaren Vernarbungen mit folglich gesteigertem Risiko für spätere Herzschwäche und vorzeitigem Herztod. Diese Risiken häufen sich insbesondere bei jungen Menschen, was eine Impfpflicht ab 14 inakzeptabel macht!

(6) Fehlende Wirksamkeit als Infektionsschutz zur Virus-Ausbreitungs-Kontrolle:

Diese ANTI-COVID-SCHWERVERLAUFS-GENTHERAPEUTIKA bewirken kaum Infektionsschutz: Sie erzeugen nachweislich keine sterile Immunität. Geimpfte und ungeimpfte Personen können sich und andere anstecken – nachweislich mit derselben Viruslast! Dieser WIRKUNGSMANGEL zeigt sich auch in explodierenden Inzidenzen und neuerlichen Lockdowns in „Impfweltmeisterländern“ wie Portugal, Gibraltar, Island oder Israel. Zudem lässt die Wirkung schnell nach, was ein ständiges Nachimpfen erfordert – umso mehr müssten Nebenwirkungen (insbesondere eine kumulative Toxizität) in die Nutzen Risiko-Bilanz einfließen und umso weniger ist allgemeine Impfpflicht vertretbar.

(7) Fehlender differenzierter, patientenorientierter Umgang mit Arzneimitteln/Impfstoffen und damit konsekutiv völlig fehlende Indikation (medizinisches Angezeigtsein) für alle Bürger:

Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln/Impfstoffen sollte wie bei jeder medizinischen Maßnahme die Indikationsstellung, Nutzen-Risiko-Abwägung, Verordnung und Anwendung DIFFERENZIERT und PATIENTENORIENTIERT erfolgen - in Abstimmung zwischen Impfling und Arzt. Dabei müssen Alter, aktueller Gesundheitszustand, Kontraindikationen, Ängste und Wünsche (Patientenverfügungen) mit einfließen. Auch das Risiko durch COVID in der Intensivstation zu „landen“ muss berücksichtigt werden, welches sich bei gesunden Jugendlichen und Adipösen sowie vorerkrankten Senioren um den Faktor 1.000 (TAUSEND!) unterscheidet. Eine Impfpflicht ab 14 ist daher absolut unverhältnismäßig und zudem nebenwirkungsbedingt gefährlich (1-5), obwohl Herdenimmunität unerreichbar ist (6).

(8) Fehlende Indikation für die Impfung Genesener und gesunder junger Menschen:

Wegen der äußerst GERINGEN RISIKOS eines schweren COVID-Verlaufs gibt es weder eine Indikation zum Eigenschutz noch – wie mittlerweile bekannt ist – zum Fremdschutz (6).

(9) Fehlende Ausschöpfung gelinderer und gezielterer Mittel des Pandemiemanagements:

Eine Impf-Pflicht darf nur dann angedacht werden, wenn alle gelinderen Mittel vorher ausgeschöpft wurden. Daher ist Impf-Pflicht als ultima ratio jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt (und auch grundsätzlich) nicht gerechtfertigt und darf keinesfalls das SYSTEM-VERSAGEN auf anderen Ebenen ausgleichen. Denn ein SMARTES MANAGEMENT FEHLT in weiten Bereichen:
Positiv Getestete werden in Isolation systematisch im Stich gelassen, es gibt nicht einmal ein Merkblatt (mit Verhaltensregeln, lindernden Hausmitteln, Notdienst-Kontakten etc.) noch gibt es erreichbare (nur überlastete, rein bürokratische) Hotlines für Erkrankte. Es fehlen offizielle Initiativen für eine PRÄVENTION und frühzeitige medikamentöse THERAPIE (obwohl es diese gibt) - kein Wunder, dass so viele im Spital landen. Es wurde nicht versucht, die Risikogruppen mit 1.000-fach höherem Risiko für schweren Verlauf mit vertrauensbildender Kommunikation zur Impfung zu bewegen. Es wurde versäumt, längst fällige Verbesserungen für das PFLEGEPERSONAL umzusetzen und hier gezielt aufzustocken,….

10) Verheerende gesellschaftsspaltende Folgen von Ausgrenzung, Impfdruck und Impfpflicht:

Der „Lockdown für Ungeimpfte“ richtet massiven SCHADEN im Zusammenhalt der Bevölkerung. Spaltend für die Gesellschaft sind dabei nicht jene, die auf die Spaltung hinweisen, sondern diejenigen, die wider jegliche wissenschaftliche Evidenz eine Sündenbock-Politik mit diskriminierender Ausgrenzung und menschenrechtswidrigen Schikanen gegen 30% der Bevölkerung weiterführen. Die geplante Impf-Pflicht würde diese Spaltung massiv verstärken. Gesundheitspolitik sollte die Gesundheit aller Bürger fördern und diese nicht gegeneinander AUFHETZEN, denn das SCHWÄCHT alle.


Ich plädiere für differenziertes, nutzen-risiko-orientiertes Impfen mit Maß und Ziel und halte eine Impfpflicht für unnütz, unverhältnismäßig, rechtswidrig und gefährlich.

Mag. pharm. Karin Hofinger, Apothekerin, Ernährungsberaterin, Autorin; 6080 Igls

Stellungnahme von

Hofinger, Karin

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