Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Die Impfpflicht ist in keiner Weise vertretbar. Sie stellt einen massiven Eingriff in die Selbstbestimmung über den eigenen Körper, in die körperliche Unversehrtheit dar, ohne dass sie für den Schutz der Gesundheit der Gesellschaft oder der Verhinderung der Überlastung des Gesundheitswesens einen Vorteil hätte.
Darüber hinaus ist es ethisch in keiner Weise vertretbar, die Menschen zu zwingen, sich einen nicht vollständig erprobten und nur bedingt unter Annahme einer Notlage vorläufig zugelassenen Impfstoff verabreichen zu lassen, der schon nach den bisher bekannten, jedoch durch erhebliches underreporting sehr stark beschönigten Zahlen ein gegenüber anderen Impfstoffen und Arzneimitteln ein sehr ungünstiges Risikoprofil aufweist.
1. Die als Impfstoffe bezeichneten Arzneimittel sind nicht ordnungsgemäß, sondern nur vorläufig und bedingt zugelassen. Sehr viele sehr wesentliche Risiken sind nicht überprüft. Die Nebenwirkungen, die bisher bekannt sind, übersteigen die Nebenwirkungen aller anderen Impfstoffe um ein Vielfaches und sind unter Umständen sehr gravierend bis tödlich.
2. Die Arzneimittel bieten, im Unterschied z.B. zur Pocken- oder Masernimpfung, keine sterile Immunität, schon gar nicht mit nur einer Injektion. Jeder Infizierte, ob geimpft oder ungeimpft, kann erkranken und das Virus im gleichen Ausmaß weiter übertragen. Versprochen wird im Fall der Impfung lediglich ein milderer Verlauf. Dafür gibt es jedoch keine Evidenz und dies ist vor allem in Anbetracht der neuen Mutationen höchst zweifelhaft.
3. In jedem Fall wirken die „Impfstoffe“ bestenfalls für wenige Monate. Es ist unbekannt, wie sich die Risiken mit der Zahl der Booster summieren und welche Wirkung dies auf das Infektionsgeschehen hat. Es ist bei den inzwischen zutage getretenen und angesichts noch völlig unkalkulierbarer Risiken sowie der zweifelhaften Wirksamkeit nicht vertretbar, die Menschen in Abständen von wenigen Monaten zu wiederkehrenden Auffrischungen zu nötigen.
4. Eine Impfpflicht würde sehr vielen Menschen, die aus guten Gründen nicht bereit sind, sich im Abstand weniger Monate Injektionen mit unbekannten Risiken und zweifelhaftem Schutz vor COVID-19 zu unterziehen, die Erwerbsausübung verunmöglichen.
5. Das Gesetz treibt die Spaltung der Gesellschaft auf die Spitze und gefährdet den sozialen Frieden.
6. Es gibt keinen wissenschaftlich gesicherten Grund für die doppelte Benachteiligung von Menschen in Kauf zu nehmen, die nachweislich über Antikörper gegen SARS-CoV 2 verfügen, ohne einen Absonderungsbescheid oder einen PCR-Nachweis der Infektion vorweisen zu können, jedoch aufgrund ihrer Antikörper über ein erhöhtes Impfrisiko verfügen.
Summa summarum ist dieses Gesetzt staatsgetragene nicht durchdachte Willkür und für jeden freien Mensch undenkbar.
Ich zeichne NAbg. Christian Lausch