Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 und 2023 für die Erhöhung des Entgelts in der Pflege (1/SN-205/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 und 2023 für die Erhöhung des Entgelts in der Pflege

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Inhalt

Im aktuellen Gesetzesentwurf §3 des EEZG sind bezugsberechtigte Einrichtungen angegeben. Leider musste festgestellt werden, dass Pflegebedienstete des Straf- und Maßnahmenvollzuges in Österreich als Bezugsberechtigte fehlen.
Pflegebedienstete in Justizanstalten leisten exakt die gleichen pflegerischen Aufgaben, wie in Landeskrankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Im Gegenteil, erschwerend ist zusätzlich der forensische Aspekt und die Arbeit mit oftmals hochgefährlichen und besonders herausfordernden Patient:innen und Insass:innen.
In Österreichs Justizanstalten sind ca. 300 Personen als diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen bzw. Pflegeassistenzen und ca. 55 Diplomsozialbetreuer:innen in pflegerischer Funktion tätig. In der Justizanstalt Göllersdorf – eine Justizanstalt für unzurechnungsfähig geistig abnorme Rechtsbrecher - übt die Krankenpflege zusätzlich zu pflegerischen Tätigkeiten (analog zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtung) exakt die gleichen Tätigkeiten aus, wie die Justizwache in den Abteilungen (bspw. Eskorten, Aufsicht beim Aufenthalt im Freien, Organisatorisches, etc). Dennoch wurden diese trotz des vermehrten (!) Arbeitsaufwandes bzgl. der Schwerarbeiter:innenregelung im Gegensatz zur Justizwache auch nicht berücksichtigt.
Die Pflegebediensteten an Österreichs Justizanstalten gehören zu den schlechtbezahltesten ihrer Berufssparte (K-Gehaltschema). Es ist nicht nachvollziehbar weshalb ausgerechnet diese unterbezahlten und in Relation zu Landesbediensteten der Pflege eine äußerst geringe Personenanzahl betreffende Berufsgruppe erneut keine finanzielle Anerkennung oder Wertschätzung erhalten soll. Die Personalsituation der Pflege an Justizanstalten ist mittlerweile eine äußerst prekäre, basiert vorrangig aufgrund des niedrigen Lohnniveaus und viele Planstellen sind unbesetzt. Ebenso kann erfolgreiche Resozialisierung nur dann gelingen, wenn Bedienstete fachlich versiert und engagiert sind, dazu bedarf es allerdings einer zumindest den Landesbediensteten gegenüber wettbewerbsfähigen Bezahlung der Mitarbeiter:innen im Straf- und Maßnahmenvollzug!

Mit freundlichen Grüßen,
Hofrätin Mag. Sandra Gaupmann
Stv. Vorsitzende des Zentralausschusses der nichtexekutiven Bediensteten an Justizanstalten
Stv. Vorsitzende UGöD